Objekt : Bendix, Ludwig: ¬Die deutsche Rechtseinheit und das zukünftige bürgerliche Gesetzbuch für das deutsche Reich

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nahmlosigkeit  wird  jedoch  sofort  verschwinden,  wenn  das  Gesetz  eingeführt ¬
  sein  und  sich,  wie  ein  neues  Kleid,  ungewohnt  und  darum
unbequem  fühlbar  machen  oder  gar  als  verfehlt  und  social  schädlich ¬
  erweisen  wird.  Allerdings  kann  man  diese  Folgen  nie  verhindern, ¬
  da  ein  absolut  gutes  Gesetz  unerreichbar  ist.  Soviel  folgt
aber  doch  immerhin,  daß  man  kein  Gesetz  wird  einführen  dürfen
dessen  Mängel  allseitig  anerkannt  sind,  welches  in  gewissen  Partien
in  bedenklicher  Weise  mit  den  Grundlagen  der  Gesellschaft  spielt
und  sich  sogar  nicht  scheut,  der  Revolution  ihre  traurigen  Erzeugnisse ¬
  abzunehmen.  Wird  das  Alles  nicht  zusammenwirken,  um  dem
Umsturz  den  Boden  zu  ebnen?  Man  könnte  gewiß  auch  der  Meinung
sein,  die  gährende  Zeit  unserer  Tage  sei  überhaupt  keine  günstige
Unterlage  für  die  Codification;  jedenfalls  aber  wird  man  verlangen
müssen,  daß  nur  das  Beste  eingeführt  wird  und  man  wird
sich  nicht  mit  dem  Troste  begnügen  dürfen,  der  vorgelegte  Entwurf ¬
  sei  ja  bedeutend  besser,  als  derjenige  erster  Lesung.  Es
wanken  die  Grundvesten  der  Gesellschaft;  wird  man  die  Grundlage ¬
  der  Gesellschaftsordnung  ungestraft  erschüttern  dürfen?  Man
wird  vielmehr  genau  prüfen  müssen,  ob  der  Entwurf  sich  eigne,
Gesetz  und  Grundlage  der  deutschen  Rechtseinheit  zu  sein",  und
es  muß  zum  mindesten  als  sehr  kühn  bezeichnet  werden,  wenn
Sohm  sich  zu  dem  fertigen  Urtheile  erschwingt:  „Der  Entwurf ¬
  ist  würdig,  Gesetz  und  Grundlage  der  kommenden  deutschen
Rechtsentwickelung  zu  sein.  Das  ist  doch  des  Guten  zu  viel
Ebenso  wenig  kann  man  den  anderen  Sätzen  desselben  Juristen
zustimmen:  „v.  Savigny  hat  einst  unserer  Zeit  den  Beruf  zur
Gesetzgebung  abgesprochen.  Mit  Unrecht.  Wir  haben  den  Beruf
und  zwar  heute  mehr  denn  je.  Nicht  als  ob  unsere  Geisteskraft
größer  geworden  oder  unsere  Wissenschaft  zu  dem  nothwendigen
Abschlusse  gelangt  wäre!  Nein,  wir  haben  den  Beruf  zur  Codification ¬
  aus  praktischen  Gründen:  weil  wir  um  der  deutschen
Rechtseinheit  und  um  des  deutschen  Rechtslebens  willen  codificiren
müssen.  Die  Pflicht  gibt  uns  das  Amt  und  das  Amt  muß
uns  den  Verstand  geben*)."  Ein  stolzes  Wort!  Ob  der  alte
Thibaut  das  wohl  auch  gesagt  haben  könnte?  Er  verlangte  ein
weises,  tief  durchdachtes,  einfaches  und  geistvolles  Gesetzbuch  und
1)  Sohm,  a.  a.  O.  S.  3  f.
            
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