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§. 80.
Weitere Fortsetzung.
Das Formular eines Depositenprotokolles ist folgendes *).
DepositenErlag. -
—
Kasten, worin
Bares
ObligaName =
des
das Erlegte
Geld.
tionen.
Erlegers und
sich befindet.
Ursache.
kr.
*) Ueber die Frage, ob den von den Magistraten der königlichen Städte
in Böhmen jährlich vorzulegenden Abschriften oder Duplicaten der Depositenprotokolle ¬
auch die schriftlichen Belege über den Erlag und die
Erfolglassung der Depositen beyzuschließen seyen oder nicht? hat die k. k.
Hofkanzley im Einvernehmen mit der k. k. obersten Justizstelle durch
Hofdecret vom 6. Februar 1834 erklärt: daß den Depositenprotokollen
die abschriftlichen Belege nicht beyzuschließen seyen, weil derley bloße
Abschriften ganz entbehrlich sind, wenn alle in dem §. 79 d. II. Abth.
d. a. G. J. vorgeschriebenen Rubriken des Depositenprotokolles ordent¬