Abhandlungen.
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Manne zu wohnen; im Falle
Eingehung einer Ehe nicht und
sie dies unterläßt, kann sie
im Falle der Verurtheilung
manu militari hierzu gezwunzur -
Herstellung des ehelichen
Lebens nur insoweit zur Angen ¬
werden; s. Zachariä § 471
Anm. 3.— Das Römische Recht
wendung, als die Landesgesetze
die Erzwingung der Herstelgestattet ¬
dies nicht; s. Windscheid ¬
§ 490 A. 3.
lung des ehelichen Lebens geEbenso ¬
können wohl auch
statten.
die Eltern ihre nicht volljähBemerkung. ¬
Die Dauer
rigen Kinder mit Gewalt zu
der Haft ist für diesen Fall
sich zurückbringen lassen; das
unbegrenzt, wie aus der VerRömische ¬
Recht gibt den Elgleichung ¬
mit § 775 P.O. hervorgeht. ¬
So lange der Gläutern ¬
in dieser Beziehung
biger zahlt, kann der Richter
1) eine vindicatio; l. 1 § 2
den Schuldner sitzen lassen.
D 6, 1;
§ 775. Handelt der Schuld2) ¬
zwei Interdicte de liberis ¬
exhibendis et ducendis;
ner der Verpflichtung zuwider,
etwas zu unterlassen oder die
D. 43,30; C. 8, 8; Windscheid
Vornahme einer Handlung zu
520 A. 6.
dulden, so ist er wegen einer
Art. 1143. Der Gläubiger
jeden Zuwiderhandlung auf
hat gleichwohl das Recht, zu
Antrag des Gläubigers von
verlangen, daß das, was etwa
dem Proceßgerichte erster Indem ¬
Versprechen zuwider gestanz ¬
zu einer Geldstrafe bis
macht worden ist, vernichtet
zu 1500 M. oder zur Strafe
werde; und er kann sich erder ¬
Haft bis zu 6 Monaten
mächtigen lassen, es selbst auf
zu verurtheilen. Das Maß der
Kosten des Schuldners zu verGesammtstrafe ¬
darf 2 Jahre
nichten, unbeschadet des AnHaft ¬
nicht übersteigen.
spruchs auf Schadenersatz in
Der Verurtheilung muß eine
den geeigneten Fällen.
Strafandrohung vorausgehen,
Bemerkung. Der § 775
welche, wenn sie in dem die
P.O. geht weiter als Art. 1143
Verpflichtung enthaltenden UrC. ¬
c. Nicht nur kann nach
theile nicht enthalten ist, auf
der P.O. die Wiederherstellung
Antrag von dem Proceßgerichte
des früheren Zustandes auf
erster Instanz erlassen wird.
Kosten des Schuldners verord¬