Objekt : Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Die durch die deutsche Civilproceß- und Concurs-Ordnung beseitigten Artikel des Code civil

Abhandlungen.
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Manne  zu  wohnen;  im  Falle
Eingehung  einer  Ehe  nicht  und
sie  dies  unterläßt,  kann  sie
im  Falle  der  Verurtheilung
manu  militari  hierzu  gezwunzur -
  Herstellung  des  ehelichen
Lebens  nur  insoweit  zur  Angen ¬
  werden;  s.  Zachariä  §  471
Anm.  3.—  Das  Römische  Recht
wendung,  als  die  Landesgesetze
die  Erzwingung  der  Herstelgestattet ¬
  dies  nicht;  s.  Windscheid ¬
  §  490  A.  3.
lung  des  ehelichen  Lebens  geEbenso ¬
  können  wohl  auch
statten.
die  Eltern  ihre  nicht  volljähBemerkung. ¬
  Die  Dauer
rigen  Kinder  mit  Gewalt  zu
der  Haft  ist  für  diesen  Fall
sich  zurückbringen  lassen;  das
unbegrenzt,  wie  aus  der  VerRömische ¬
  Recht  gibt  den  Elgleichung ¬
  mit  §  775  P.O.  hervorgeht. ¬
  So  lange  der  Gläutern ¬
  in  dieser  Beziehung
biger  zahlt,  kann  der  Richter
1)  eine  vindicatio;  l.  1  §  2
den  Schuldner  sitzen  lassen.
D  6,  1;
§  775.  Handelt  der  Schuld2) ¬
  zwei  Interdicte  de  liberis ¬
  exhibendis  et  ducendis;
ner  der  Verpflichtung  zuwider,
etwas  zu  unterlassen  oder  die
D.  43,30;  C.  8,  8;  Windscheid
Vornahme  einer  Handlung  zu
520  A.  6.
dulden,  so  ist  er  wegen  einer
Art.  1143.  Der  Gläubiger
jeden  Zuwiderhandlung  auf
hat  gleichwohl  das  Recht,  zu
Antrag  des  Gläubigers  von
verlangen,  daß  das,  was  etwa
dem  Proceßgerichte  erster  Indem ¬
  Versprechen  zuwider  gestanz ¬
  zu  einer  Geldstrafe  bis
macht  worden  ist,  vernichtet
zu  1500  M.  oder  zur  Strafe
werde;  und  er  kann  sich  erder ¬
  Haft  bis  zu  6  Monaten
mächtigen  lassen,  es  selbst  auf
zu  verurtheilen.  Das  Maß  der
Kosten  des  Schuldners  zu  verGesammtstrafe ¬
  darf  2  Jahre
nichten,  unbeschadet  des  AnHaft ¬
  nicht  übersteigen.
spruchs  auf  Schadenersatz  in
Der  Verurtheilung  muß  eine
den  geeigneten  Fällen.
Strafandrohung  vorausgehen,
Bemerkung.  Der  §  775
welche,  wenn  sie  in  dem  die
P.O.  geht  weiter  als  Art.  1143
Verpflichtung  enthaltenden  UrC. ¬
  c.  Nicht  nur  kann  nach
theile  nicht  enthalten  ist,  auf
der  P.O.  die  Wiederherstellung
Antrag  von  dem  Proceßgerichte
des  früheren  Zustandes  auf
erster  Instanz  erlassen  wird.
Kosten  des  Schuldners  verord¬
            
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