Objekt : Allerneueste Nachrichten von Juristischen Büchern, Academischen Abhandlungen, Deductionen und Verordnungen grosser Herren (Bd. 5 = Th. 33-40 (1746))

Ius  Culmense.
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denen  Königen  in  Pohlen  anbefohlen  worden
die  Verständigsten  und  meisten  die  Meinung
geheget,  man  sollte  den  alten  Culm  beybehalten,
und  blos  in  so  weit  ändern,  als  die  neuen
31  Verfassungen  es  erforderten.  3)  Bezeugen  solches -
  die  Handschriften  welche  sich  theils  in  der
Schlieffischen  Bibliothec,  theils  in  der  Raths=32 -

Bibliothee  zu  Dantzig  befinden,  und  von  denen
der  Herr  Herausgeber  eine  kurtze  aber  zureichende -
  Nachricht  ertheilet,  auch  zugleich  die  Un¬3335 -

wahrscheinlichkeit  des  Vorgebens  zeiget,  als
ob  der  alte  Culm  in  Schlesien  gemachet  worden. -
  Es  ist  also  kein  Zweiffel  mehr  übrig,  daß
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der  alte  Culm  in  Preussen  verfertiget,  im  Jahr
1394.  auf  Pergament  schön  aufs  Reine  geschrieben, -
  und  folglich  schon  geraume  Zeit  vorher, -
  oder  doch  in  denen  nechst  vorhergehenden
Jahren  gesammlet  worden.  Seinen  ersten
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hat  er  einer  alten  Sammlung  derer  Saͤchsischen
Gesetze,  woraus  nach  der  Zeit  der  Sachsen=  |  |
Spiegel,  und  das  Weichbild  geschmiedet  worden -
  den  Magdeburgischen  Fragen  und  Antworten, -
  und  denen  Culmischen  Rechts=Sprü=38 -

chen  zu  dancken.  Er  bestehet  aus  funf  Buchern. -
  Das  erste  Buch  handelt  von  denen
Rathmannen  in  25.  kurtzen  Capiteln.  Das
andere  verordnet  von  dem  Richter  und  denen
Schöppen  in  89.  Capiteln.  Jm  dritten  stehen -
  151.  Capitel  von  denen  Verbrechen  und
allerley  Unrecht  in  Contracten.  Das  vierdte
hat  die  Materie  von  Aufgaben,  Verschenckun=  |  |
gen,  Erbschaften  und  Vormundschaften  in  107.
Capitel  zum  Vorwurf.  Und  das  fünfte  und  |
letzte
Vorlage:
—
Max-Planck-Institut  für
Trier
Tall  gtactblothek  Weberbach
europäische  Rechtsgeschichte
TRIER
            
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