Volltext : Mittermaier, Carl Joseph Anton: Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts

Vorwort.
Der  Verfasser  der  hier  erscheinenden  Schrift  hat
im  Wesentlichen  bei  der  Anordnung  der  Lehren  den
Plan  beibehalten,  welchen  er  schon  in  dem  1815.
erschienenen  Grundrisse,  und  dem  1821.  erschienenen
Lehrbuche  des  deutschen  Privatrechts  befolgt  hatte.
Auch  in  so  ferne  ist  der  Verfasser  den  in  den  bezeichneten ¬
  Schriften  ausgesprochenen  Ansichten  treu  geblieben, ¬
  als  er  überall  sich  die  Aufgabe  machte,
möglichst  vollständig  die  Quellen,  welche  zu  jeder
Zeitfolge  anzugeben,  und
Lehre  gehören,  nach  der
uhalts  auf  dem  Wege
durch  gedrängte  Angabe  ihres
der  Geschichte  die  rechtliche  Natur  und  die  Fortbil=—


            
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