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rum qualitatem, congregationis causam, congregatorum
animum et ipsius congregationis effectum. Die Analogie
und die verschiedenen Richtungen, welche nach dem Vorausge
schickten die Strafbarkeit überhaupt begründen, müssen darüber
entscheiden, und bei der großen Verschiedenheit der Landesge
setzgebungen und des Gerichtsgebrauches in der Bestrafung ver
wandter Verbrechen wäre es gewagt, über das Strafmaaß
sich auszusprechen. Tittmann hat die Anmaßung öffent
licher Gewalt von dem Majestätsverbrechen zu sondern
versucht, wozu er, da durch sie die Majestät gewöhnlich nur
mittelbar, entfernt und ohne directe Absicht beleidigt wird, gute
Gründe hatte, und ließe sich diese Idee in einer neuen Gesetz
gebung glücklich durchführen, so würde das Verbrechen unerlaubter
Gesellschaften hier seine zweckmäßigste Stelle finden, da die An
maßung dessen, was nur der Staat verleihen kann, nach Um
ständen ein sehr geringes und ein sehr schweres Verbrechen seyn
kann. Im vorliegenden Falle beleidigt die Anmaßung bald nur
die guten Sitten, bald belästigt sie das Publicum, bald aber
geht sie gegen den ausgesprochenen Willen der Obrigkeit in
förmliche Unbotmäßigkeit und Widersetzlichkeit über, welche jedoch
in der Regel nur den Respect gegen öffentliche Stellen und
nicht gegen die Majestät aus den Augen setzt. Eine offenbare
Verirrung der Doctrin und Praxis würde es aber seyn, wenn
man dieses gewiß mit keinem gleichgültigen Auge zu betrachtende
Vergehen in das Capitel der Polizeiübertretung verweisen und etwa
mit dem Zechen über die Polizeistunde in Eine Linie stellen wollte.
Jn eine Kritik der neueren Strafgesetzbücher und der mancher
lei sehr verdienstlichen Entwürfe zu denselben mich einzulassen,
würde mich zu weit abführen. Daß mein Stoff eine größere Auf
merksamkeit und tiefer begründete Auffassung verdient hätte, als ihm
zu Theil geworden zu seyn scheint, wird dem Leser dieses Versuchs
von selbst einleuchten, so sehr ich selbst die Unvollkommenheiten
des letztern fühle und zufrieden bin, wenn ich nur eine ihm nach=