Seit dem 1. Januar 1925 erscheint
am 10. und 25. jeden Monats
Juristische Rundschau
Zeitschrift für praktische Rechtskunde
mit ständiger Sonderbeilage
Die Rechtsprechung
Herausgegeben von
Geh. OJRat Otto Lindemann
Vizepräsident des Preuß. Landesprüfungsamtes
und
OLGRat Eugen Friedrichs
Naumburg a. S.
unter ständiger Mitarbeit von
Min Rat Fritz Hartung
Dr. James Breit
Preuß. Justiz=Ministerium
Rechtsanwalt am OLG. u. Notar in Dresden
Willy Reinberger
Dr. Willy Püschel
Rechtsanwalt am KG. u. Notar in Berlin
LG.=Direktor in Berlin
Bezugspreis: vierteljährlich 6 Hefte einschließlich der 6 Sonderhefte die
Rechtsprechung Reichsmark 5,—.
Die Juristische Rundschau soll in erster Linie den in der Praxis
stehenden Juristen dienen, indem sie zu den das Rechtsleben bewegenden
Fragen in wissenschaftlicher Form Stellung nimmt. Angesichts der vereits
eingetretenen begr. unmittelbar bevorstehenden wesentlichen Umgestaltung
des Rechts, will sie die dringend erforderliche Verbindung zwischen Wissenschaft ¬
und Praxis fördern. Aus allen Rechtsgebieten*) werden in
größeren, abgeschlossenen Abhandlungen wichtige Fragen von Juristen
erörtert, die auf dem betreffenden Gebiet besondere Sachkunde besitzen.
Kleinere Aufsätze dienen dazu, Tagesfragen der Praxis zur Erörterung
Die in jedem Hefte erscheinende Zeitschriftenschau und
zu stellen.
Literaturzusammenstellung geben eine Uebersicht der in Fachzeitschriften
erscheinenden Aufsätze und der juristischen Buchliteratur. Wichtige Werke
werden eingehend besprochen. Jedes Heft bringt ferner eine kurze Uebersicht ¬
über die Gesetzgebung und Maßnahmen der Justizverwaltung im
Reich und in den größeren Ländern.
Die Rechtsprechung ist jedem Heft als umfangreiche selbständige
Beilage angefügt. Bei schnellster Berichterstattung werden hier die
neuesten Entscheidungen der obersten Gerichte in sachgemäßer, unmißverständlicher ¬
Bearbeitung wiedergegeben, so daß es dem Praktiker moglich ¬
ist, sich schnell und zuverlässig über den neuesten Stand der Rechtsprechung ¬
zu unterrichten.
Von der Beilage „Die Rechtsprechung“ wird auch eine nur einseitig bedruckte ¬
Ausgabe hergestellt.
*) Das Steuerrecht wird nicht behandelt. Hier tritt als Ergänzung die
im gleichen Verlag erscheinende „Neue Steuerrundschau" ein.
Berlin W 35
Hermann Sack Verlag,