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wirklicher Leichtsinn. Der Letztere ist des Teutschen
Charakter nicht, eine so große Uebung aber brächte
keine Gefahr, und wird wohl bei uns mit mehr
Gravität auftreten.
Uebrigens soll nicht in Abrede gestellt seyn,
daß nicht manche Urtheile nach unserer Art, im
stillen, einsamen Zimmer des Referenten, mit Nachschlagung ¬
aller Gesetzstellen und Autoren in die Relation ¬
erst vorbereitet, dann in der wieder einsamen ¬
Session debattirt, mehr Gediegenheit, Tiefe
und Präzision, wenigstens in den Entscheidungsgründen ¬
mehr Ausführlichkeit, haben können, als
aus dem Stegreif gesprochen; allein die Partheien ¬
erlassen lieber ein und andere Vorzüge
großer Vollkommenheit, wenn nur die Wesenheit
erhalten ist. Zudem ist lange Dauer der Prozesse ¬
auch eine große Unvollkommenheit, empfindlicher ¬
wohl auch noch als manche materielle,
die leichter in Rekurs zu heben ist, als das
Opfer einer schnellen Justizpflege.") Die öffentDessen ¬
wurde der Verfasser selbst von einem Herrn
Bezirksrichter aus dem Rheinkreise vor ein Paar
Jahren versichert, als er das Vergnügen hatte an denselben ¬
unvermuthet einen geehrten Universitäts-Collegen ¬
hier anzutreffen. Aber auch die geschilderte
Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und ruhige Muße