Vorrede.
XXI
Wenn ich sage, daß jeder Theoretiker stets zugleich
ein praktisches Element in sich tragen soll, so ist dieses
dem Sinn und Geist nach gemeynt, nicht der Beschäftigung ¬
nach: obgleich freylich einige praktische Beschäftigung, =
richtig angewendet, der sicherste Weg zur Förderung ¬
des praktischen Sinnes ist. Gewiß haben Viele,
die mit Ernst und Liebe der Rechtswissenschaft zugethan
sind, die Erfahrung gemacht, daß irgend ein einzelner
Rechtsfall ihnen ein Rechtsinstitut zu so lebendiger Anschauung ¬
gebracht hat, wie es ihnen durch Bücherstudium ¬
und eigenes Nachdenken nie gelungen war. Was
uns nun so durch Zufall im Einzelnen an Ausbildung
zugeführt wird, läßt sich auch als bewußtes Ziel unsres
Strebens, und durch das Ganze unsrer Wissenschaft
durchgeführt, denken. Dann wäre der vollendete Theoretiker ¬
derjenige, dessen Theorie durch die vollständige
durchgeführte Anschauung des gesammten Rechtsverkehrs ¬
belebt würde; alle sittlich religiösen, politischen,
staatswirthschaftlichen Beziehungen des wirklichen Lebens ¬
müßten ihm dabey vor Augen stehen. Es bedarf
kaum der Erwähnung, daß diese Forderung nicht aufgestellt ¬
werden soll, um denjenigen zu tadeln, der sie
nicht vollständig erfüllt, da sich ja Jeder, der etwa einen
solchen Maasstab an Andere anlegen möchte, sagen muß