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durch zur Annahme der verschiedenen Bchandlung von possessionis -
und rei traditio.
Dieser Beweis aber würde nur dann vollkommen schlüssig
sein, wenn von den Stellen der ersteren Art keine von
einem solchen Besitze handelte, der erworben wird, um zum
Eigenthum der Sache oder mindestens zur conditio usucapiendi ¬
zu gelangen.
Nun aber reden mehrere dieser Stellen (L. 33 D. de
poss., L. 5 C. de poss.) ausdrücklich von Traditionen, denen
ein Kaufgeschäft zu Grunde liegt, Traditionen, die sonst in
den Quellen wiederholt als rei traditiones bezeichnet werden.
(Vergl. L. 11 § 2 D. a. e. v.) Wie es sich denn nicht läugnen
lässt, dass der Käufer, wenn es sich nicht um den seltenen
Fall einer possessionis emtio (L. 28 D. de poss.) handelt,
die gekaufte Sache stets mit dem animus domini in Besitz
nimmt. Daher scheint die von Brinz aufgestellte Unterscheidung ¬
gerade in den Fällen, wo der Ausdruck possessionis ¬
traditio am häufigsten gebraucht wird, nicht Stich
zu halten.
Ueberhaupt ist, wie schon Windscheid (a. a. O.)
bemerkt hat, nicht nachzuweisen, dass dem Ausdruck possessionis ¬
traditio in den Quellen eine technische Bedeutung
zukomme, ja dass derselbe auch nur vorzugsweise für den
Vorgang gebraucht werde, welchen Brinz als denjenigen
kennzeichnet, bei welchem successio in possessionem stattfinde.
Die Ausdrücke rem tradere und possessionem tradere
werden vielmehr in den Quellen in buntester Abwechslung
gebraucht. So oft man durch Vergleichung einer Reihe von
Stellen eine Regel gefunden zu haben glaubt, wird dieser
Schein durch andere Stellen, in denen sich für das nämliche
Verhältniss der andere Ausdruck angewandt findet, wieder
aufgehoben. In vielen Stellen bedeutet possessionis traditio
gahz unverkennbar die Uebertragung des Besitzes als solchen, ¬
d. h. wo nichts als Besitz übertragen werden soll, wie