Volltext : Gengler, Heinrich Gottfried Philipp: ¬Das deutsche Privatrecht in seinen Grundzügen für Studierende

Literatur-Nachtrag.
lehre  historisch  und  systematisch  dargestellt  (1891)  ;  L.  Lass,  Das  Urheberrecht ¬
  an  Gebrauchsmustern  (1892).
§.  137  Note  *)  S.  502.  Ueber  Ebenbürtigkeit  in  den  deutschen  Fürstenhäusern -
  vgl.  auch  P.  Laband,  Die  Thronfolge  im  Fürstenthum  Lippe
unter  Benutzung  archivalischer  Materialien  erörtert  (1891)  S.  4—14,
14—37.
§.  144  Note  12  S.  536.  Anzufügen:  J.  Goldfeld,  Ueber  das  hamburgische
eheliche  Güterrecht  (1888).
§.  145  Note  14  S.  539.  Ueber  das  ehefräuliche  Vorbehaltsgut  des  Entwurfs -
  §.  1286,  vgl.  M.  van  Bürck,  Das  Vorbehaltsgut  der  Ehefrau
(1891)  S.  36—46.
§.  174  Note  15  S.  642.  Eine  eingehende  Betrachtung  der  frühesten  Verwandtschafts-Berechnung -
  nach  Knieen  bei  den  Germanen  mit  vielfach -
  von  der  bisherigen  Darstellung  der  Rechtshistoriker,  namentlich
in  Ansehung  der  Doppelzählung,  abweichenden  Resultaten  bildet  den
Hauptinhalt  des  I.  Bandes  von  J.  Ficker's  Untersuchungen  zur  Erbenfolge -
  der  ostgermanischen  Rechte  (s.  Grundz.  §.  177  Note  1  a.  E.
S.  647).  Darüber  vgl.  Literar.-Centralb  latt  1891  Nr.  52  Sp.  1792—1794.
§.  201  Note  10  S.  745.  Beizufügen  :  L.  Schiffner,  Der  Vermächtnissvertrag
nach  österreichischem  Recht  mit  Berücksichtigung  des  gemeinen  Rechts
und  der  neueren  Civilcodification  und  Entwürfe,  insbes.  auch  des  deutschen -
  Entwurfs  (1891).
Anh.  S.  790  Note  7.  Beizufügen:  O.  Mühlbrecht,  Die  Litteratur  des  Entwurfs
eines  bürgl.  Ges.  f.  d.  deutsche  Reich  erster  Lesung  zusammengestellt
(1892).  —  Note  9.  Von  der  Leonhard'schen  Schrift  erschien  Fortsetzung -
  und  Schluss  u.  d.  T.:  „Die  besonderen  Rechtszweige  im  Entwurfe -
  etc.“  (1892).
G.  Pätz'sche  Buchdr.  (Lippert  &  Co.),  Naumburg  a  S.
            
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