Metadaten : ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (7)

VII.  Schleswig-Holstein.
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hinziehen.  So  entstehen  von  Straßen  und  Gräben  begrenzte  langgestreckte  Rechtecke  oder  fast
rechteckige  Trapeze.  Nicht  selten  umfassen  sie  den  ganzen  Bezirk  einer  der  meist  kleinen  Bauer
schaften  (Norderwisch,  Behmhusen,  Volsemenhusen  usw.).  Meist  aber  gliedern  sie  die  Gemar
kung  in  mehrere  einigermaßen  gleich  große’Abschnitte  (so  in  Neuenkrug,  Neuenwisch,  Edemannswurth -
  usw.)  und  sind  dann  für  gewöhnlich  nicht  größer  als  eine  Großhufe:  25—50  dithm.
Morgen  (32—65  ha).  Innerhalb  dieser  Rechtecke  herrscht  eine  Unregelmäßigkeit  der  Grabenführung -
  wie  sie  in  der  Elbmarsch  nirgendwo  zu  finden  ist.  Denn  die  inneren  Längsgräben -
  sind  zwar  öfter  —  wenn  auch  keineswegs  immer  —  bis  zur  Gemarkungsgrenze  gerade
durchgeführt.  Aber  sehr  zahlreiche  dazu  senkrechte  kurze  Quergräben  schneiden  von  dem
zwischenliegenden  Lande  120,  60,  30  usw.  Ruten  ab,  und  so  entstehen  Krüge,  die  Rechtecke
von  sehr  verschiedenem  Flächeninhalt  bilden  —  bei  der  angegebenen  Länge  und  der  häufigen
Breite  von  25  Ruten  z.  B.  5,  2½,  1¼  dithm.  Morgen  messen.  Wo  die  Längslinien  die  Gemar
kungsgrenze  kreuzen,  verläuft  diese  so  unregelmäßig,  daß  sie  offenbar  durch  den  freien  Grundstücksverkehr -
  zu  stande  gekommen  ist  und  nicht  auf  die  erste  Anlage  zurückgeht
so  zwischen  Wennemannswisch  einerseits,  Edemannswisch  und  -wurth  andererseits.
Während  in  manchen  Gemarkungen  (Edemannswisch)  die  Besitzungen  ganz  arrondiert
sind,  liegen  anderwärts  (Neuenkrug)  die  Krüge  der  verschiedenen  Eigentümer  durcheinander,
und  es  ist  kein  Zweifel,  daß  die  Gemengelage  dereinst,  als  es  soviel  mehr  kleine  Bauerstellen
in  der  Marsch  gab,  bedeutend  stärker  gewesen  ist.  *)  Davon  gibt  das  bunte  Grabennetz  noch
Kunde.  Die  Gräben  dienen  freilich  nicht  bloß  als  Eigentumsgrenzen,  sondern  auch  zur  Ab
grenzung  der  verschiedenen  Schläge  derselben  Besitzung,  die  gelegentlichen  Abänderungen
unterliegen.  Im  ganzen  dürfte  jedoch  das  heutige  Kartenbild  die  Grundzüge  der  ursprüng
lichen  Anlage  noch  erkennen  lassen
Für  die  Holländerkolonien  in  der  Elbmarsch  liegt  das  Einteilungsprinzip  klar  zu  Tage:
jedem  Kolonisten  ist  sein  Landanteil  von  dem  Träger  der  öffentlichen  Gewalt  gegen  eine  für
jede  Hufe  gleiche  Abgabe  übertragen  worden.  Auf  den  Sinn  der  Flureinteilung  in  den  dithmarscher -
  Deichdörfern  führt  die  Erwägung,  daß  es  Geschlechtsgenossenschaften  waren,  welche
sie  ins  Leben  riefen.  Nach  den  Landregistern  über  den  Norderdrittenteil  Dithmarschens
von  1560  und  1588  *  2)  zerfällt  die  Gemeinde  Hemme  in  folgende  Unterabteilungen:  Österhove.
Jarreman-Hove,  Marckman-Hove,  Unser  leve  Fruven  (d.  i.  die  Kirchen-)  Hove,  Ebbingmanoder -
  Ebbeman  -  Hove  und  die  Westeregge  tho  Hemme  oder  Westerhemme.  Der  Ausdruck
Hove  wird  hier  mit  Egge  oder  Teilgemeinde  gleichbedeutend  gebraucht  (vgl.  oben  S.  259)
Zu  jeder  Hove  gehörten  im  Jahre  1588  8—13  Landbesitzer,  darunter  2—4,  in  einem  Falle
6  Besitzer  mit  mehr  als  10  (bis  zu  34)  Morgen.  Die  Besitzungen  der  Eigentümer  lagen
zu  jener  Zeit  nicht  ausschließlich  in  der  Hove  oder  auch  nur  dem  Dorfe,  sondern  im
ganzen  Kirchspiel;  viel  Land  befand  sich  in  den  Händen  von  Auseignern.  Es  ist  aber  kaum
ein  Zweifel,  daß  ursprünglich  jede  Hove  in  dem  nach  einem  festen,  sehr  übersichtlichen
Plane  streifenförmig  angelegten  Hemmer  Gebiet  einen  durch  Gräben  abgeschlossenen  und
durch  Wege  zugänglichen  Komplex  Landes  umfaßte.  Die  „Besiedelung  Hemmes  ist  von
verschiedenen  Geschlechtern  vorgenommen,  von  denen  die  Jarremannen,  Marckmannen  und
Ebbemannen  ihren  Namen  auf  ihren  Anteil  an  dem  gewonnenen  Gebiet,  ihre  Hove,  dauernd
übertragen  haben“.
Das  Dorf  Hemme  hat  mit  548  dithmarscher  Morgen  (712  ha)  eine  der  größten  Gemarkungen -
  unter  allen  Deichdörfern.  Auf  jede  der  sechs  Howen  oder  Eggen  entfallen  durchschnittlich -
  rund  90  Morgen  (120  ha)  Land.  Die  Höfe  (um  1850  bis  auf  zwei  ausgebaute:  24
liegen  ziemlich  dicht  auf  einem  innern  Bogen  beieinander,  von  dem  die  Gräben  und  Wege  als
Radien  ausstrahlen.  Gewöhnlich  liegen  dagegen  die  Bauerschaften,  deren  Name  sie  als  Nieder’) -
  Vgl.  R.  HANSEN's  wertvolle  Vergleiche  zwischen  dem  alten  und  dem  neueren  Besitzstande -
  in  der  Zeitschrift  Bd.  27  S.  225  ff.  Im  Vertrage  über  die  Teilung  Dithmarschens  in
DAHLMANNS  Neocorus  II  S.  264  zeigt  sich,  daß  (in  Blankenmoor)  ein  Nebeneinander  mehrerei
Besitzer  im  selben  Kruge  vorkam,  so  daß  nur  ein  Pipgraben  (Wasserfurche)  ihre  Äckerstücke -
  trennte.
2)  Mitgeteilt  von  R.  HANSEN  a.  a.  O.
            
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