Inhaltsverzeichnis : Jolly, Julius: ¬Die Lehre vom Nachdruck

Drucker  klagt  und  ihnen  nicht  nur  vorwirft,  fremde  Bücher ¬
  zum  Nachtheil  des  Berechtigten  nachzudrucken,  sondern
sie  auch  beschuldigt,  nicht  selten  den  Text  zu  verünstalten
oder  gar  zur  Täuschung  und  Verlockung  des  Publikums
die  Geistesprodukte  von  Obscuranten  unter  den  erborgten
Namen  berühmter  Männer  herauszugeben.  Der  große
Reformator  faßt  hier  zwar,  wie  leicht  zu  ersehen,  verschiedenartige ¬
  Rechtsverletzungen  zusammen,  welche  eben
so  sehr  nach  unserm  heutigen  positiven  Recht,  wie  nach
der  Natur  der  Sache  unter  verschiedene  Gesichtspunkte
gebracht  werden  müssen;  gleichwohl  hat  er,  wie  nicht
selten  der  Genius  auch  auf  einem  ihm  ferner  liegenden
Gebiete  mit  wunderbarem  Scharfblick  sogleich  das  Wahre
und  Richtige  entdeckt,  das  selbst  rechtlich  Unzulässige  des
eigentlichen  Nachdrucks  ganz  richtig  darein  gesetzt,  daß
durch  denselben  im  Handel,  und  zwar  in  einem  durch
Bedürfniß  und  Sitte  begründeten  und  anerkannten  Handel, ¬
  eine  Uebervortheilung  begangen  werde.  Damit  hat
Luther  den  Kernpunkt  der  Sache  getroffen.  Der  Nachdruck ¬
  ist,  moralisch  und  rechtlich  betrachtet,  nicht  an  und
für  sich  und  unter  allen  Umständen  schlechthin  verwerflich;
ist  doch  der  Welt  der  Alten  ein  Verbot  des  Nachdrucks
völlig  unbekannt  gewesen,  und  gleichwohl  wird  Griechen
und  Römern  Niemand  den  Vorwurf  machen,  in  Stumpfheit ¬
  des  Sinnes  das  Moralisch=Verwerfliche  verkannt,
oder  namentlich  die  Römer  tadeln,  das  Gebiet  des  Rechts
gegenüber  der  bloßen  Sitte  und  dem  Anstand  allzu  ungenau ¬
  abgegränzt  zu  haben.  Der  Grund,  weßhalb  der
Nachdruck  bei  uns  einer  unbefangenen  Betrachtung  als
wirkliches  Unrecht  sich  darstellt,  liegt  einzig  und  allein
nur  darin,  daß  wir  die  Buchdruckerkunst  und  andere  ähnliche ¬
  Künste  und  einen  wohl  organisirten  Buchhandel  besitzen, ¬
  durch  deren  Vermittelung  ein  einzelnes  Exemplar
eines  Buches  um  einen  wohlfeileren  Preis  geliefert  werden ¬
  kann,  als  von  dem  leselustigen  Publikum  bereitwillig ¬
  dafür  bezahlt  wird.  Die  Vervielfältigung  und
            
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