Volltext : ¬Das Recht der Forderungen nach gemeinem und nach preußischem Rechte (3)

Im  Verlage  von  J.  Guttentag  sind  erschienen:
Dr.  C.  F.  Koch:
Das  Wechselrecht,  nach  den  Grundsätzen  der  allgemeinen  Deutschen  Wechselordnung ¬
  und  nach  seiner  Anwendung  in  den  Preußischen  Ländern,  1850.
2  Thaler.
Formularbuch  für  instrumentirende  Gerichtspersonen  und  Notarien,
mit  kurzen  Angaben  über  die  Erfordernisse  der  einzelnen  Urkunden  und
mehreren  als  Anhang  beigefügten  Tax-Instrumenten.  Fünfte  vermehrte
u.  verbesserte  Ausgabe.  1854.  1  Thlr.  15  Sgr.
Lehrbuch  des  Preußischen  gemeinen  Privatrechts.  Dritte  vermehrte  und
verbesserte  Auflage.  2  Bände.  7  Thlr.  18  Sgr.
Das  See=  und  Wechselrecht  ist  mit  aufgenommen,  weil  es  zum  Privatrecht
gehört,  und  in  einem  vollständigen  Lehrbuche  nicht  fehlen  kann.  Die  Anlage
und  Ausführung  des  Ganzen  ist  von  der  Art,  daß  nicht  bloß  den  Studirenden
und  sich  zu  den  Prüfungen  Vorbereitenden  eine  vollstandige  Uebersicht  des  gesammten =
  Rechtszustandes  und  Rechtsstoffes  geboten,  und  eine  nähere  Anleitung
zum  tieferen  Studium  des  Einzelnen  gegeben,  sondern  auch  den  Praktikern,
namentlich  den  Richtern  und  Anwälten  und  Allen,  welche  den  Rechtsstand  in  Beziehung ¬
  auf  ein  Verhältniß  bald  kennen  lernen  und  das  Nähere  nachgewiesen
sehen  wollen,  ein  übersichtliches  Handbuch  geboten  wird.  Das  Lehrbuch  des  Privatrechts ¬
  wird  durch  die  neue  Bearbeitung  des  Landrechts  durchaus  nicht  alterirt, ¬
  sondern  bleibt  in  seinem  Werthe,  da  sich  jenes  zu  diesem  verhält  wie  ein
Handbuch  des  Röm.  Rechts  zum  Corpus  juris  mir  Glossen  und  Noten.
-
Das
Preuß.  Civil-Prozeß=Recht  in  2  Bänden:
Band.  Handbuch  des  Preuß.  Civil-Prozesses.  Zweite  vermehrte
und  verbesserte  Ausgabe.  1854.  4  Thlr.
Dieses  wissenschaftliche  Werk  wird  für  den  gebildeten  Juristen  immer
ein
nothwendiges  Handbuch  bleiben.
der  Preußische  Prozeß  ist  darin  wissenschaftlich =
  aus  seinen  Quellen  entwickelt
und  wieder  mit  dem  Gemeinen  Prozesse,  als
ein  Zweig  desselben,  in  Verbindung  gebracht.
II.  Band.
Vierte  vermehrte  und  verbesserte
Prozeß=Ordstung.
Ausgabe.  1858.  5  Thlr.
Die  heutige  Prozeß=Ordnung  ist  eine  Redaction  der  Prozeß=Ordnung,  worin
unter  den  Titeln  des  ersten  Theils  der  Allgemeinen  Gerichtsordnung  und  mit  Beibehaltung =

der  Paragraphenzahlen,  nur  die  jetzt  wirklich  gettenden  Rechtssätze  vorkommen, =

mithin  alle  Sätze,  soweit
sie  nicht  mehr  gelten,  ganz  oder  theilweise
weggelassen,  dagegen  alle  neuen  zur  Zeit  geltenden  Rechtssätze,  mit  Angabe  der
Quellen,  eingereihet,  dabei  auch  in  kurzen  Noten  die  streitigen  Auslegungen  angedeutet -
  worden  sind.  Jeder  Theil  kann  auch  als  ein  selbstständiges  Werk  betrachtet ¬
  werden.
Beurtheilung  der  Entscheidungen  der  ersten  zehn  Bände  des  Königl.
Ober=Tribunals.  Mit  einem  Sachregister.
1847.  3  Thlr.  16  Sgr.
Das  Werk  ist  für  die  Rechtsentwickelung  wie  für  die  Praxis  von  gleich  großem ¬
  Werthe  und  Nutzen.
Jn  ersterer  Hinsicht  l  .
fert  es  einen  bedeutenden  Beitrag =
  zur  rechtswissenschaftlichen  Begründung  oder  Widerlegung  der  in  den  Entscheidungen =
  ausgesprochenen  und  angewendeten  Rechtssätze,  je  nachdem  sie  in  dem
geltenden  Rechte,  nach  der  Ansicht  des  Verfassers,  Grund  haben  oder  nicht.  Jn
praktischer  Hinsicht  giebt  es  eine  so  vollständige  Uebersicht  aller  in  den  zehn  Bänden ¬
  enthaltenen  Entscheidungen,  daß  man,  auch  ohne  diese  zehn  Bände  zur  Hand
zu  haben,  den  wesentlichen  Jnhalt  ersehen  kann.
Di
Preuß.  Konkurs-Ordnung,  mit  Kommentar,  unter  Benutzung  der
Materialien  und  Einschaltung  der  Ministerial-Instruktion  an  den  betreffenden ¬
  Stellen.  1855.  1  Thlr.  10  Sgr.
Allgemeine  Hypotheken=Ordnung  für  die  gesammten  Königl.  Staaten,
sammt  den  dieselbe  ergänzenden  und  abändernden  Gesetzen,  Verordnungen -
  und  Verfügungen,  herausgegeben  mit  Glossen.  1856.  2  Thlr.
            
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