Im Verlage von J. Guttentag sind erschienen:
Dr. C. F. Koch:
Das Wechselrecht, nach den Grundsätzen der allgemeinen Deutschen Wechselordnung ¬
und nach seiner Anwendung in den Preußischen Ländern, 1850.
2 Thaler.
Formularbuch für instrumentirende Gerichtspersonen und Notarien,
mit kurzen Angaben über die Erfordernisse der einzelnen Urkunden und
mehreren als Anhang beigefügten Tax-Instrumenten. Fünfte vermehrte
u. verbesserte Ausgabe. 1854. 1 Thlr. 15 Sgr.
Lehrbuch des Preußischen gemeinen Privatrechts. Dritte vermehrte und
verbesserte Auflage. 2 Bände. 7 Thlr. 18 Sgr.
Das See= und Wechselrecht ist mit aufgenommen, weil es zum Privatrecht
gehört, und in einem vollständigen Lehrbuche nicht fehlen kann. Die Anlage
und Ausführung des Ganzen ist von der Art, daß nicht bloß den Studirenden
und sich zu den Prüfungen Vorbereitenden eine vollstandige Uebersicht des gesammten =
Rechtszustandes und Rechtsstoffes geboten, und eine nähere Anleitung
zum tieferen Studium des Einzelnen gegeben, sondern auch den Praktikern,
namentlich den Richtern und Anwälten und Allen, welche den Rechtsstand in Beziehung ¬
auf ein Verhältniß bald kennen lernen und das Nähere nachgewiesen
sehen wollen, ein übersichtliches Handbuch geboten wird. Das Lehrbuch des Privatrechts ¬
wird durch die neue Bearbeitung des Landrechts durchaus nicht alterirt, ¬
sondern bleibt in seinem Werthe, da sich jenes zu diesem verhält wie ein
Handbuch des Röm. Rechts zum Corpus juris mir Glossen und Noten.
-
Das
Preuß. Civil-Prozeß=Recht in 2 Bänden:
Band. Handbuch des Preuß. Civil-Prozesses. Zweite vermehrte
und verbesserte Ausgabe. 1854. 4 Thlr.
Dieses wissenschaftliche Werk wird für den gebildeten Juristen immer
ein
nothwendiges Handbuch bleiben.
der Preußische Prozeß ist darin wissenschaftlich =
aus seinen Quellen entwickelt
und wieder mit dem Gemeinen Prozesse, als
ein Zweig desselben, in Verbindung gebracht.
II. Band.
Vierte vermehrte und verbesserte
Prozeß=Ordstung.
Ausgabe. 1858. 5 Thlr.
Die heutige Prozeß=Ordnung ist eine Redaction der Prozeß=Ordnung, worin
unter den Titeln des ersten Theils der Allgemeinen Gerichtsordnung und mit Beibehaltung =
der Paragraphenzahlen, nur die jetzt wirklich gettenden Rechtssätze vorkommen, =
mithin alle Sätze, soweit
sie nicht mehr gelten, ganz oder theilweise
weggelassen, dagegen alle neuen zur Zeit geltenden Rechtssätze, mit Angabe der
Quellen, eingereihet, dabei auch in kurzen Noten die streitigen Auslegungen angedeutet -
worden sind. Jeder Theil kann auch als ein selbstständiges Werk betrachtet ¬
werden.
Beurtheilung der Entscheidungen der ersten zehn Bände des Königl.
Ober=Tribunals. Mit einem Sachregister.
1847. 3 Thlr. 16 Sgr.
Das Werk ist für die Rechtsentwickelung wie für die Praxis von gleich großem ¬
Werthe und Nutzen.
Jn ersterer Hinsicht l .
fert es einen bedeutenden Beitrag =
zur rechtswissenschaftlichen Begründung oder Widerlegung der in den Entscheidungen =
ausgesprochenen und angewendeten Rechtssätze, je nachdem sie in dem
geltenden Rechte, nach der Ansicht des Verfassers, Grund haben oder nicht. Jn
praktischer Hinsicht giebt es eine so vollständige Uebersicht aller in den zehn Bänden ¬
enthaltenen Entscheidungen, daß man, auch ohne diese zehn Bände zur Hand
zu haben, den wesentlichen Jnhalt ersehen kann.
Di
Preuß. Konkurs-Ordnung, mit Kommentar, unter Benutzung der
Materialien und Einschaltung der Ministerial-Instruktion an den betreffenden ¬
Stellen. 1855. 1 Thlr. 10 Sgr.
Allgemeine Hypotheken=Ordnung für die gesammten Königl. Staaten,
sammt den dieselbe ergänzenden und abändernden Gesetzen, Verordnungen -
und Verfügungen, herausgegeben mit Glossen. 1856. 2 Thlr.