Grund festgehalten werden, sofort zu entlassen. Und abermals müssen
wir betonen, dass dort schon das Prinzip der Entlassung durch Geschworene, -
wie es Gambetta aufgestellt, gewissermassen Rechtskraft
gefunden hat ; denn diese Kommissionen sind zum Teile aus Laien
aus dem Volke zusammengestellt.
Hier ist noch eines grossen Unrechtes zu gedenken, des Rechtes
der Anstaltsdirektoren, geisteskranke Personen gegen Revers, dass
dieselben die nötige Aufsicht erhalten und die erforderliche Behandlung ¬
erfahren werden, an ihre Verwandten auszuliefern. Dieses Recht
nenne ich darum ein Unrecht, weil ein Misbrauch desselben oft möglich ¬
ist; denn einerseits kann auf diese Weise nach kurzer Zeit eine
Person entlassen werden, die aus Mitleid oder Rücksicht geisteskrank
erklärt worden ist, anstatt dem Strafgerichte übergeben worden zu
sein, und die so der verdienten Strafe entgeht; es kann andererseits
ein Kranker in die Hände gewinnsüchtiger Verwandter überliefert
werden. Diese Einrichtung ist eben eine Folge der rechtslosen Halbheit ¬
im Verfahren der Aufnahme und wird fallen können und müssen,
wenn dieses nach den Postulaten des bis heute auf dem Gebiete des
Irrenwesens unerfüllten Menschenrechtes geordnet sein wird.
D. Die Folgen der heutigen Rechtszustände.
Wahrhaft erschrecklich sind die Folgen, welche getragen von
ihren tief eingewurzelten Ursachen die heutigen Rechtszustände auf
dem Gebiete des Irrenwesens täglich und stündlich erzeugen.
Das höchste Gut der Menschheit, die persönliche Freiheit, sie
ist arg bedroht und gefährdet; ungezählte Opfer erlitten eine ungerechtfertigte ¬
Beschränkung derselben durch die bestehenden Irrenrechte. -
Was hat in dieser Richtung schon der Irrtum verbrochen,
und was erst die Absicht! Das politische, das geschäftliche, das gesellschaftliche ¬
und Familienleben geben ja reichliche Veranlassungen
zu dem Wunsche, jemanden zu beseitigen, und die Gelegenheit hiezu ¬
bietet die Rechtslosigkeit im Irrenwesen. Eine Sühne, eine Strafe
aber war noch gar nie gegen den absichtlichen Beschränker der persönlichen ¬
Freiheit eines anderen, noch weniger gegen den aus Irrtum -
erreicht worden ; denn dafür sorgen eben die trostlosen Rechts-