Inhaltsverzeichnis : Handbuch des gemeinen deutschen Civilprozesses (2)

424  §.  173.  Prüf.  eines  Beweises,  dem  ein  indirect.  Gegenbew.  gegenübersteht.
rücksichtigen;  3)  ist  endlich  der  Hauptbeweis  vollständig,  der  indirecte ¬
  Gegenbeweis  dagegen  unvollstaͤndig,  gefüͤhrt,  so  wird,  wenn
der  letztere  Beweis  ein  mehr  als  halder  ist,  dem  Reproducenten
der  Erfüllungseid,  wenn  aber  derselbe  ein  weniger  als  halber  ist.
dem  Producenten  und  Reproducten  der  Reinigungseid  auferlegt.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer