205
männischen Seite ihres Betriebes nach dem Handels-, und der technischen
Seite nach dem Gewerbestande angehören. Es erscheine daher als ganz sachgemäß, ¬
daß diese Doppelseitigkeit in dem Rechte zur Beteiligung an beiden
Kammern Ausdruck finde.
Es soll daher den Großindustriellen überlassen sein, ob sie in der einen
oder anderen Kammer ihre Interessenvertretung erblicken wollen. Die Erfahrung ¬
lehrt, daß von diesem aktiven und passiven Wahlrecht zur Gewerbekammer ¬
seitens der Großindustriellen in den Hansastädten ein äußerst bescheidener ¬
Gebrauch gemacht wird.
Unseres Dafürhaltens liegen die Interessen der Großindustrie im Wesentlichen ¬
auf einem anderen Gebiete als die des Kleingewerbes. Beim Handwerk ¬
handelt es sich hauptsächlich um die Lehrlingsausbildung und ähnliche
Fragen, die für die Großindustrie, welche nur noch in geringem Maße Lehrlinge ¬
kennt, sondern jugendliche Arbeiten an Stelle solcher beschäftigt, nicht
unmittelbar von Bedeutung sind. Indirekt hat die Großindustrie an einer
tüchtigen handwerksmäßigen Lehrlingsausbildung ein großes Interesse, da
sich die Werkmeister und ein großer Teil der Arbeiter aus gelernten Handwerkern ¬
rekrutieren. Wir halten eine Vereinigung von Großindustrie ¬
und Kleingewerbe in einer Korporation nicht für
richtig, sondern glauben vielmehr, daß die Großindustrie
mit dem Handel vereinigt bleiben sollte, während die
kleinere Industrie, deren Interessen mehr nach dem Handwerk ¬
hinneigen, mit diesem in Gewerbekammern vereinigt
werden müßte. Auf diese Weise würde die verbindende
Mittelstellung der Industrie zwischen Handel und Handwerk ¬
gewahrt und verhindert, daß sich einseitige Klassenvertretungen ¬
bilden.
Prof. Schmoller wie die Gewerbekammertage sind zu ihrem Vorschlag
die Großindustrie mit dem Handwerk zu vereinigen, nur gekommen, weil sie
die Schaffung von Handwerkerkammern für unrichtig hielten. Intelligentere
weitsichtigere Elemente sollten der Gewerbekammer erhalten bleiben. Auch
wir halten es für unbedingt erforderlich, daß höhere gewerbliche ¬
Schichten mit in die Gewerbekammer einbezogen
werden müssen, nur braucht dies nicht die ganze Industrie
zu sein, sondern es reichendie Schichten derselben aus
welche dem Handwerk am nächsten stehen und mit demselben
solidarische Interessen haben.
Auf diese Weise wird allerdings eine Scheidung zwischen den Industriellen,
welche der Handels-, und denen, welche der Gewerbekammer zugehören
sollen, nötig.