Volltext : Krech, Johannes: ¬Das preußische Gesetz betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Vorwort.
IV
ausgegangen,  daß  die  Vorarbeiten  die  Freiheit  der  Interpretation ¬
  in  keiner  Weise  beschränken.  Auch  darauf,  daß  die
zu  den  gesetzgebenden  Faktoren  gehörenden  Personen  alle  oder  in  ihrer
Mehrheit  die  Aeußerungen  der  Vorarbeiten  gebilligt  haben,  kann  um
deswillen  ein  entscheidendes  Gewicht  nicht  gelegt  werden,  weil  den
Willensmeinungen  dieser  Personen  als  solchen  keinerlei  autoritative ¬
  Bedeutung  zukommt.  Bindend  ist  nur  das  losgelöst  von  jeder
menschlichen  Persönlichkeit  in  die  Erscheinung  tretende  Wort  des  Gesetzes ¬
  und  dessen  in  objektiver  Weise  festzustellender  Sinn.  Die  Gepflogenheit, ¬
  bei  der  Auslegung  von  dem  Willen,  den  Gedanken  und
den  Absichten  eines  als  Mensch  gedachten  Gesetzgebers  zu  sprechen,
führt  im  günstigsten  Falle  zu  Unklarheiten.
Neben  der  geschichtlichen  Bedeutung,  die  allen  Vorarbeiten  zukommt, ¬
  ist  den  Motiven  zu  dem  vorliegenden  Gesetze  ein  ganz  erhebor* ¬

licher  wissenschaftlicher  Werty  zuzuschreiben.  Deshalb  mußte
das  in  den  Vorarbeiten  niedergelegte  Material,  soweit  ihm  eine
über  das  Stadium  der  Legislation  hinausreichende  Bedeutung  beida ¬
  eine  bloße
wohnt,  möglichst  vollständig  wiedergegeben  werden,
Verweisung  auf  die  Materialiensammlungen  dem  Bedürfnisse  nicht
entsprechen  würde.
Für  die  reiche  Belehrung  und  Unterstützung,  welche  den  Verfassern
bei  der  Ausarbeitung  seitens  werther  Fachgenossen,  namentlich  der
He
en  Professor  Dr.  Behrend  in  Greifswald,  Geheimer  OberC ¬

Jitstian
Justizrath  Dr.  Eccius  in  Berlin,  Justizrath  Dr.  Grimm  in  Marburg, ¬
  Landgerichtsdirektor  Hagemann  in  Lüneburg,  Oberlandesgerichtsrath ¬
  Schütt  in  Kiel  und  Professor  Dr.  L.  Seuffert  in
Greifswald,  zu  Theil  geworden  ist,  sagen  dieselben  ihren  verbindlichsten ¬
  Dank.
Berlin  und  Greifswald  im  Juni  1884.
I.  Krech.  O.  Fischer.
            
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