Volltext : Krech, Johannes: ¬Das preußische Gesetz betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Aorwort.
Das  vorliegende  Buch  hat  ausschließlich  den  Zweck,  die  Praxis
auf  dem  Gebiete  des  neuen  Immobiliar=Zwangsvollstreckungsrechts
zu  orientiren,  freilich,  um  mit  Wilhelm  Roscher  zu  reden,  mehr
in  der  Weise  einer  Landkarte  als  in  der  eines  Wegweisers,
Zur  Erreichung  dieses  Ziels  erschien  neben  der  eingehenden  Berücksichtigung ¬
  praktischer  Erfahrungen  das  Streben  nach  engem  Anschlusse ¬
  an  die  Ergebnisse  theoretischer  Forschungen  geboten.  Wenn
man  unter  Vernachlässigung  der  Arbeiten  der  Wissenschaft,  deren
Endziel  doch  nur  die  Förderung  der  praktischen  Rechtsanwendung
sein  kann,  ausschließlich  aus  der  Praxis  schöpfen  wollte,  so  würde
man  dem  Bedürfnisse  des  denkenden  praktischen  Juristen  nicht  gerecht ¬
  werden  und  noch  weniger  dem  Tadel  Buckle's')  entgehen,  der
sich  gegen  diejenigen  richtet,  welche  man  praktisch  nennt,  weil  ihre
Kenntniß  auf  das  sich  beschränkt,  was  sie  um  sich  her  vorgehen  sehen,
und  die,  obschon  sie  vorgeben,  die  Theorie  zu  verachten,  in  Wahrheit
die  Sklaven  der  Theorie  (d.  h.  einer  veralteten  Theorie)  sind,
Daß  die  gestellte  Aufgabe  nur  unvollkommen  erreicht  ist,  Unrichtigkeiten ¬
  und  Ungenauigkeiten  nicht  überall  vermieden  sind,  können
sich  die  Verfasser  nicht  verhehlen.  Jede  Ergänzung  und  Berichtigung
wird  mit  aufrichtigem  Danke  begrüßt  werden.
Eine  Uebereilung  der  Fertigstellung  des  Buches,  blos  um  mit  demselben ¬
  zur  Zeit  des  Inkrafttretens  des  Gesetzes  herauskommen  zu  können,
mußte  als  mit  dem  Zwecke  der  Arbeit  unvereinbar  vermieden  werden,
Bei  der  Benutzung  der  Vorarbeiten  für  die  Auslegung  (val.
Seuffert,  Kommentar  z.  C.P.O.  S.  XIX)
sind  die  Verfasser  davon
’)  Thoug  they  profess  to  despise  theory,  they  are,  in  reality  enslayed
by  it.  Vgl.  Buckle,  History  of  Civilization  in  England  V  Cap.  20  S.  277  ff.
(Brockhaus'sche  Ausgabe.)
            
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