B.) Privatrecht.
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Bewahrung zur Bedingung gemacht wird [5.J. C.) Dass
der Depösitar seine Dienste ohne bedungenen Lohn lei
stet (6.. D.) Dass die Sache zu jenem Zweck sofort
übergeben sey 7.). Da der Deponent zunächst aus dem
Geschäft Rechte erhält, so kann er sich deshalb der actio
depositi directa bedienen. Der Depositar hat dage
gen wegen seinen zufälligen Anforderungen die actio
depositi contraria. Die erste Klage steht utiliter
auch einem Dritten zu, wenn der Deponent bey der
Niederlegung die Bedingung machte, dass demseiben
die Sache restituirt werden solle 18.).
§. 1097.
Pflichten
Der Depositar ist verpflichtet A.) die Sache
des Depo
zu bewahren. Benutzen darf er sie in der
sitars.
Regel nicht 1., ausgenouimen wenn ihm
diess gestattet ist 2.], in welchem Fall das Geschäft d'e
positum irregulare heifst. Der wichtigste Fall die
ser Art ist, wenn der Deponent den Gebrauch fungibi
ler Sachen ausdrücklich, oder stillschweigend z. B. durch
Uebergabe einer unversiegelten Summe Geld, welche
nicht aus Schaumiinzen besteht [5., auf den Depositar
überträgt. Hat sich hier der Depositar das Gebrauchs
recht bedungen, so wird er sofort Eigenthümer 4.; ward
es ihm hingegen Falis es ihm gesalle, ausdrücklich oder
stillschweigend, wie in dem eben angeführten Beyspiel,
gestattet, so wird erst durch den Gebrauch das Eigen
thum auf ihn übertr.
gen (5.J. Im übrigen muss man in
Betreff des Depositi irregularis das Haupt-Princip an
nehmen : das Depositum wird dadurch nicht ganz auf
gehoben, sondern nur so weit, als der gestattete Ge
nung.
15.] Denn sonst geht das Geschäft in einen andern
Contract über. L. 5. §. 4. de praescr. verb. (19. 5.).
16.)
L. 1. §. 8. 9. h. t. (16. 5.). (7.) L. 1. §. 15. eod. 181 L.
26. pr. eod. L. 8. C. ad exliib. (5. 42.) C. II. Breuning
an actio depositi utilis hodie dari possit? Lips. 1773. vergl.
mit §. 142.
(1.] L. 29. pr. h. t. (16. 5.) L. 2. C. eod. (4. 54.).
(2.1 L. 27.
D: eod. L. 13. lócati (19. 2.) Leyser Sp. 175. m. 2.
15-1
Stryk L. 16. T. 5. §. 2. 14.J L. 9. §. 9. de R. C. (12: i.).
15-1 L. 10. eod. L. i. §. 34. b. t. (16. 5.) Weinher lect.
comm. L. 16. T. 3. §. 8. Falsche Ideen haben Berger oe-