Volltext : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 12, H. 4 = Jg. 1828, Okt. - Dez. (1828))

1071
103.
Rescript  des  Königl.  Ministeriums  des  Innern,  an  den
hiesigen  Magistrat,  die  öffentlichen  Ankündigungen  des
Verkaufs  von  Gegenständen  für  die  Armen  betr.
Dem  hiesigen  Magistrat  wird  auf  den  Bericht  vom  9.
v.  M.,  wegen  der  öffentlichen  Ankündigungen  des  Verkaufs
von  Gegenständen  für  die  Armen,  eröffnet,  daß  es  bei  dem
Bescheide,  welcher  der  Armen=Direktion  dieserhalb  durch  das
Königl.  Ober=Präsidium  zugekommen  ist,  sein  Bewenden  behalten -
  muß.  Die  nach  demselben  den  Behörden  vorbehaltene -
  Befugniß,  unter  besondern  Umständen,  wo  dergleichen
Bekanntmachungen  auf  Mißbräuche  hinauslaufen  oder  schließen -
  lassen,  auf  deren  Erörterung  und  Abstellung  einzugehen,
ist  zur  Erhaltung  der  öffentlichen  Ordnung  völlig  zureichend,
Die  bloße  Möglichkeit  derselben  bietet  aber  keinen  Anlaß  dar
die  Kontrolle  über  die  Zulässigkeit  der  Beweggründe  einzuführen, -
  die  bei  den  öffentlichen  Feilbietungen,  als  besondern
Zweck  des  Verkaufs,  angegeben  werden.
Berlin,  den  9.  Oktober  1828.
Ministerium  des  Innern.  Erste  Abtheilung.
Köhler.
G.
Gewerbe=Polizei.
104.
Rescript  des  Königl.  Ministeriums  des  Innern  an  das
Königl.  Polizei-Präsidium  hieselbst,  die  Bescheidungen -
  in  Gewerbe-Angelegenheiten  betreffend.
Dem  Königl.  Polizei=Präsidium
wird  auf  Seinen  Bericht -
  vom  31.  Juli  c.,  wegen  der
Angabe  von  Gründen
bei  den,  in  Gewerbe-Angelegenheiten
zu  ertheilenden  Reso  |
lutionen  hierneben  Abschrift  der,  auf
eine  ähnliche  Anfrage
3312
Max-Planck-Institut  für
            
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