XI 2.
124
täglichen Arbeitszeit auf zehn Stunden zu erhöhen und ihren
täglichen Schulunterricht durch Sonntagsschulen zu ersetzen,
so irre ich wohl nicht mit der Annahme, dass die Ankündigung -
des Polizeipräsidiums, vom 1. Oktober 1856 ab werde
streng auf die Befolgung der Fabrikgesetze gehalten werden,
nicht in Erfüllung ging, dass vielmehr der plötzliche Eifer
dieser Behörde nicht lange anhielt und in Berlin in den sechziger ¬
Jahren, da keine neue ministerielle Anregung erfolgte,
mehr oder weniger der alte Schlendrian wieder einrils, wie er
vor dem 1. Oktober 1856 bestanden hatte. Freilich darf auch
nicht übersehen werden, dass auf den grolsen Aufschwung der
Jahre 1853—60 ein Jahrzehnt wirtschaftlicher Lähmung und
Stockung folgte, welche die Durchführung der Fabrikgesetzgebung ¬
notwendig erleichtern mussten.
Wenn solchergestalt die Auffassung und Stellung der
Königlichen Polizeibehörde und der Gemeindebehörde in der
Haupt- und Residenzstadt waren, wie mussten sie da erst in
anderen Orten beschaffen sein, die nicht die Ehre hatten, dem
Könige und den Ministern als Wohnsitz zu dienen! Und wie
konnte man von den Bezirksregierungen verlangen, dals sie
in
igen Auffassungen und mangelhafter Pflichterfüllung der
Irf
Ortsbehörden und der Landräte entgegentraten, wenn sie selbst
Auffassungen huldigten, wie wir sie bei der oben erwähnten
Regierung und im vorigen Kapitel bei der Düsseldorfer kennen
gelernt haben?
Ich bin mir wohl bewufst, dass es ein sehr gewagter
Schluss sein würde, aus den geschilderten Vorgängen verallgemeinernd ¬
die Folgerung zu ziehen, dass in denjenigen
Teilen der preufsischen Monarchie, in denen keine Fabrikinspektoren -
angestellt waren, das Gesetz vom 16. Mai 1853
im allgemeinen nicht zur Durchführung gelangte. Wenn ich
ihn dennoch aufrechterhalte, so geschieht es nur mit Rücksicht -
auf einen dritten Vorgang, auf eine allerdings in einer
Zeit industrieller Häusse gethane Äufserung des im Jahre 1862
Handelsminister gewordenen von Itzenplitz, in welcher meine
Folgerung ihre Bestätigung findet.
Zu Anfang der siebziger Jahre war in verschiedenen
Gegenden des Deutschen Reiches Klage über mangelhafte
Handhabung der die jugendlichen Arbeiter betreffenden Vorschriften ¬
geführt worden. Die hierbei ausgesprochenen Zweifel, ¬
ob es in Preussen in dieser Beziehung besser stünde,
hatten den genannten Minister veranlalst, eine aufserordentliche -
Revision der Fabriken in Berlin, sowie in den Provinzen
Brandenburg, Sachsen und Schlesien vornehmen zu lassen.
Die Ergebnisse derselben, so schrieb er unter dem 12. März
1873 in einem an sämtliche Staatsminister gerichteten Umschreiben, ¬
lassen keinen Zweifel übrig, dass die Handhabung
jener Vorschriften in Preufsen, abgesehen von denjenigen Be¬