Objekt : Rettig, Friedrich: Formularbuch für das Großherzogthum Baden

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Hofguts=Beschrieb.
a.  Gebäude.
Ein  Haus,  Scheuer,  Stallung,  Back-  und  Waschhaus ¬
  sammt  Hofraithe.
b.  Grundstücke.
An  Garten  8  Morg.  2  Vrtl.  31  Rth.
„  Wiesen  51  „  3  „  77
1/
„  Aecker  85  „  —  —  71  „ „
  Waldung  15  „  —  —  —
100  „  2  „  79  Die „
  Verleihung  hat  unter  folgenden  Bedingungen
statt:
1)  Erhält  der  Lehenübernehmer  die  vorbeschriebenen
Lehengegenstände  als  ein  geschlossenes  Ganzes  in
leibfälliger  Eigenschaft  auf  sein  Lebenlang  mit  allen
dazu  gehörigen  Rechten  und  Vortheilen  zu  seiner
persönlichen  Nutznießung,  mit  der  Pflicht  der  Erhaltung ¬
  der  Sache  in  unverändertem  Stand  und
Wesen.
Das  Obereigenthum  dagegen  verbleibt  dem  Gottes2 ¬

haus=Spital  unversehrt,  weßhalb  der  Lehenübernehmer ¬
  sich  aller  Veränderungen  und  Belastungen
derselben  weder  in  ihrer  Kulturart,  noch  durch
Verkauf,  Tausch,  Verpfändung,  oder  auf  was  immer ¬
  für  eine  sonstige  Art  bei  Verlust  seines  Schupflehens ¬
  gänzlich  zu  enthalten  hat.  Sollte  eines
oder  das  andere  nothwendig  werden,  so  hat  er
dazu  den  Consens  der  obervormundschaftlichen  Be¬
            
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