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§. 131. Ob, und für welche andere Gegenstände Normalpreise
festzusetzen sind, bleibt dem Ermessen der Districts=Commissionen vorbehalten. ¬
Die Bildung derselben erfolgt in diesem Falle nach der im
C. 5, der General=Taxgrundsätze vorgeschriebenen Bestimmung.
§. 132. Ein Hauptgegenstand der Special=Taxgrundsätze ist die
Beschreibung der in jenem Districte vorkommenden Ackerbodenarten,
und die Auseinandensetzung derselben in die ihren Werth bezeichnenden
Classen.
§. 133. Die Bestimmung der Ackerbodenarten erfolgt nach der
Natur und den Eigenschaften der Erdart, welche aus dem Verhältniß
ihrer Bestandtheile hervorgeht. Die hier in Betracht kommenden Bestandtheile ¬
sind Thon, Sand, Kalk und Gewächs= oder Moder=Erde
(Humus), die sich fast in jedem Boden, aber in sehr verschiedenen Verhältnissen ¬
befinden.
Nach diesen Verhältnissen und den hervorstechenden Eigenschaften
dieser Bestandtheile unterscheidet man folgende Bodenarten:
a) Thonboden,
b) Lehm= und Lettenboden,
Mergelboden,
0)
sandiger Lehmboden,
d)
e) lehmhaltiger Sandboden,
Sandboden schlechthin,
Kalk= oder Kreideboden,
8)
schwarzer Moderboden,
h)
1) fruchtbarer milder,
2) torfartiger,
3) moriger.
§. 134. Für diejenigen, welche von der agronomischen Zerlegung
des Bodens einen Begriff haben, wird hier bemerkt, daß verstanden
werde:
a) unter Thonboden solcher, der zweiundvierzig Procent und darüber
an fettem Thon, oder sechzig Procent und darüber an magerem
Thon enthält;
b) unter Lehmboden solcher, der von beiden Arten des Thons weniger,
jedoch nicht unter fünfunddreißig Procent fetten, und nicht unter
vierzig Procent magern Thons enthält;
c) unter Mergelboden solcher Thon= und Lehmboden, der über acht
Procent Kalk enthält;
d) unter sandigem Lehmboden solcher, der nicht mehr als fünfundsiebenzig ¬
Procent Sand enthält;
e) unter lehmhaltigem Sandboden solcher, der nicht mehr als fünfundachtzig ¬
Procent Sand hat;
unter ackerbarem Sandboden schlechthin solcher, der doch nicht
f)
über vierundneunzig Procent Sand hat;
unter Kalk= oder Kreideboden solcher, in welchem die Eigenschaften ¬
des Kalks hervorstechend werden, und den Thon überwiegen; ¬
und