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§. 810. Was Rechtens sey, wenn der Concursant mit der Hypothek
auch die Zahlungsverbindlichkeit übernommen hat ?.. 188
„ 811. Beschränkung des im §. 808 aufgestellten Grundsatzes. ....
„ 812. Von dem Rechtsverhältnisse derjenigen Anmelder, deren Forderungen ¬
im Concurse für illiquid erkannt wurden, zum Cridatar
nach beendetem Concurse 189
2 813. Von den Rechten der Concursgläubiger gegen die Person des
Cridatars nach beendetem Concurse
„ 814. Begründung dieser Behauptungen 190
» 815. Ob die Arretirung sogleich, oder nur über Einvernehmung des
Schuldners erfolgen könne? 191
„ 816. Von den Rechten des Cridatars gegen die Concursgläubiger
nach beendetem Concurse | —
» 817. Von der restitutio in integrum 192
„ 818. Ob diese Wiedereinsetzung auch gegen ganz durchgefallene Gläubiger =
Statt finde?
....... .. . . 193
„ 819. Wirkung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. .....
„ 820. Von der Klage auf Rückersatz der aus der Concursmasse erhaltenen ¬
Zahlung 194
" 821. Dem Cridatar steht auch die Aufforderungsklage zu. ...... 195
» 822. Von dem Rechte, die aus Rechtsirrthum hinausgezahlten Beträge ¬
zurückzufordern
„ 823. Von dem Rechte des Cridatars auf den unterhalt. ...... 197
III. Hanptstück.
Von dem Nechtsverhältnisse der Concursgläubiger nach beendetem ¬
Concurse unter sich.
§. 824. Eintheilung 198
» 825. Von dem Rechtsverhältnisse zwischen den aus der Concursmasse
ganz befriedigten und den nicht befriedigten Concursgläubigern...
„ 826. In wie ferne die Entschädigungsansprüche der befriedigten Concursgläubiger ¬
den nicht befriedigten Gläubigern nachstehen müssen. 199
„ 827. Begründung dieser Behauptung.
„ 828. Was Rechtens sey, wenn diese Entschädigungsansprüche bereits
aus den genannten Vermögenszweigen befriediget wären.... .. 200
„829. Von der Verbindlichkeit zur Ersatzleistung............
" 830. Rechte der nicht befriedigten Concursgläubiger gegen jene, welche ¬
unbefugt aus der Concursmasse eine Zahlung erhalten haben. 201
„ 831. Gründe für die erste Meinung .. . . . . . . . . . . . . . . . . 202
„ 832, Gründe für die letztere Behauptung. .. . . . . . . . . . . . . —
„ 833. Würdigung dieser beyden Meinungen. .... . . .. . . . . . . 205
„ 834. In wie ferne gegen Concursgläubiger wegen unbefugten Bezügen ¬
aus der Masse eingeschritten werden könne? 204