Metadaten : Abhandlung über die gesetzmässige Befriedigung concurrirender Gläubiger (Bd. 3, Von der gesetzmäßigen Befriedigung concurrirender Gläubiger im Concurswege ; Abt. 2)

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Seite.
§.  810.  Was  Rechtens  sey,  wenn  der  Concursant  mit  der  Hypothek
auch  die  Zahlungsverbindlichkeit  übernommen  hat  ?..  188
„  811.  Beschränkung  des  im  §.  808  aufgestellten  Grundsatzes.  ....
„  812.  Von  dem  Rechtsverhältnisse  derjenigen  Anmelder,  deren  Forderungen ¬
  im  Concurse  für  illiquid  erkannt  wurden,  zum  Cridatar
nach  beendetem  Concurse  189
2  813.  Von  den  Rechten  der  Concursgläubiger  gegen  die  Person  des
Cridatars  nach  beendetem  Concurse
„  814.  Begründung  dieser  Behauptungen  190
»  815.  Ob  die  Arretirung  sogleich,  oder  nur  über  Einvernehmung  des
Schuldners  erfolgen  könne?  191
„  816.  Von  den  Rechten  des  Cridatars  gegen  die  Concursgläubiger
nach  beendetem  Concurse  |  —
»  817.  Von  der  restitutio  in  integrum  192
„  818.  Ob  diese  Wiedereinsetzung  auch  gegen  ganz  durchgefallene  Gläubiger =
  Statt  finde?
.......  ..  .  .  193
„  819.  Wirkung  der  Wiedereinsetzung  in  den  vorigen  Stand.  .....
„  820.  Von  der  Klage  auf  Rückersatz  der  aus  der  Concursmasse  erhaltenen ¬
  Zahlung  194
"  821.  Dem  Cridatar  steht  auch  die  Aufforderungsklage  zu.  ......  195
»  822.  Von  dem  Rechte,  die  aus  Rechtsirrthum  hinausgezahlten  Beträge ¬
  zurückzufordern
„  823.  Von  dem  Rechte  des  Cridatars  auf  den  unterhalt.  ......  197
III.  Hanptstück.
Von  dem  Nechtsverhältnisse  der  Concursgläubiger  nach  beendetem ¬
  Concurse  unter  sich.
§.  824.  Eintheilung  198
»  825.  Von  dem  Rechtsverhältnisse  zwischen  den  aus  der  Concursmasse
ganz  befriedigten  und  den  nicht  befriedigten  Concursgläubigern...
„  826.  In  wie  ferne  die  Entschädigungsansprüche  der  befriedigten  Concursgläubiger ¬
  den  nicht  befriedigten  Gläubigern  nachstehen  müssen.  199
„  827.  Begründung  dieser  Behauptung.
„  828.  Was  Rechtens  sey,  wenn  diese  Entschädigungsansprüche  bereits
aus  den  genannten  Vermögenszweigen  befriediget  wären....  ..  200
„829.  Von  der  Verbindlichkeit  zur  Ersatzleistung............
"  830.  Rechte  der  nicht  befriedigten  Concursgläubiger  gegen  jene,  welche ¬
  unbefugt  aus  der  Concursmasse  eine  Zahlung  erhalten  haben.  201
„  831.  Gründe  für  die  erste  Meinung  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  202
„  832,  Gründe  für  die  letztere  Behauptung.  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  —
„  833.  Würdigung  dieser  beyden  Meinungen.  ....  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  205
„  834.  In  wie  ferne  gegen  Concursgläubiger  wegen  unbefugten  Bezügen ¬
  aus  der  Masse  eingeschritten  werden  könne?  204
            
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