Objekt : Kratzsch, Johann Friedrich: Darstellung der Veränderungen in der Gesetzgebung und Gerichts-Verfassung der verschiedenen zum Departement des Oberlandesgerichts zu Naumburg gehörigen Landestheile seit dem Jahre 1806

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Diesemnach  beschränkte  sich  die  Cognition  der  Aemter, =
  nur  noch  auf  diejenigen  Criminalfälle,  in  welchen
50  Rtlr.  Geld=  oder  4  Wochen  Gefängnißstrafe  zu  erkennen =
  war;  das  Stadtgericht  aber  behielt  die  Verwaltung ¬
  der  Criminal=Justiz  fernerhin  bis  zu  seiner
Auflösung;
(Bekanntm.  v.  8.  August  1815,  im  Halberstädt.
Gouvernem,  Bl.  Nr.  125.)
§.  145.  Von  dem  Jahre  1816  an,  wo  die  Stadt
Erfurt  nebst  ihrem  Gebiete  von  dem  Bezirke  des  OberLandesgerichts =
  zu  Halberstadt  abgetrennt  und  mit  dem
Departement  des  Ober=Landesgerichts  zu  Naumburg
vereinigt  wurde,  hat  die  Gerichtsverfassung  in  der  ProErfurt =
  gleichzeitig  dieselben  Veränderungen  erlitvinz ¬

ten,  welche  ebenfalls  schon  sub  1.  vorgetragen  worsind. =

den
Außerdem  ist  zu  bemerken,  daß  die  Justizverwaltung =
  des  Stadt=Amtes  zu  Erfurt  mit  dem  1.  Jüny
1816  dem  Königl.  Stadtgericht  daselbst  übertragen
wurde,  ingleichen  die  Gerichtsbarkeit  der  Universität, ¬
  in  Gemäßheit  des  Reglements  vom  28.  Decbr.
1810,  welches  im  Erfurtschen  nun  ebenfalls  in  Kraft
trat,  seit  dem  Septbr.  1816  auf  die  competenten  Behörden ¬
  überging  und  endlich  bei  der  mit  dem  2.  April
1821  eingetretenen  Justiz=Organisation  zu  Erfürt  hinsichtlich ¬
  der  Civilgerichtsbarkeit  ein  Landgericht  nebst
5  Gerichts=Aemtern  (2  für  den  Stadt=Bezirk  und  2
für  den  Land=Bezirk  Erfurt  und  1  zu  Sömmerda),
rücksichtlich  der  Criminaljurisdiction  aber  ein  Inquisitoriat ¬
  errichtet,  und  an  die  Stelle  der  aufgehobenen ¬
  Kreis=Justiz=Commission  eine  neue  angeordnet
wurde;
(Bekanntmachungen  vom  11.  Juni,  23.  Juli
8.  Octbr.  1816,  28.  Febr.,  28.  März  1817,
17  und  23.  März  1821  und  15.  April  1823
im  Erfurt.  Amtsbl.  v.  1816  S.  171.  272  u.
427,  von  1817.  S.  127  und  179;  von  1821
S.  151.  161  und  163  und  von  1893  S.  139.
            
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