Inhaltsverzeichnis : Abhandlungen von dem Wasserrechte (3)

166  Vierzehnte  Abhandl.,  von  der  Schifffahrt  und  dem  Schiffrechte.
und  die  Polizey  auf  den  Schiffen  angehen,  sind  solche  die  Richters),  und
können  sie  ihre  leute  mäßig  züchtigen).
§.  70.
Das  Verfahren  bey  der  Verwaltung  der  Gerichtsbarkeit  über  die  Schifffahrt
und  das  Seewesen  ist  summarisch.
Weil  bey  der  Schifffahrt  so  viel  von  Wind,  Wetter,  und  der  Zeit
abhängt,  so  ist  auch  das  Verfahren  bey  der  Gerichtsbarkeit  über  die  Schiff
fahrt  und  das  Seewesen  immer  äußerst  summarisch,  und  selten  schriftlich;
doch  ist  die  Appellation  zulässig,  und  geschiehet  im  Preußischen  bey  einer
Summe,  die  über  20  Thaler  ausmacht,  in  3  Tagen").  Es  müssen  aber
auch  bey  den  Seeprozessen  die  streitenden  Parteyen  bey  den  Gerichten  in  Person =
  erscheinen,  und  werden  also  dabey  nicht  leicht  Advocaten  zugelassen);
doch  darf  dabey  ein  Schiffer  seinen  Mäkler  oder  addressirten  Kaufmann,
als  Beystand,  gebrauchen  );  die  Termine  und  Fristen  aber  müssen  so
kurz,  wie  möglich,  anberaumt,  und,  ohne  wichtige  Ursachen,  nicht  verlängert =
  werden  r).
s)  Sam.  Frid.  Willeubergii  tractatus  de
Cap.  X.  Art.  42.  Reinh.  Fr.  von  Sahexcursionibus =
  maritimis,  c.  III.  §.  12.
me  Einleitung  zum  Seerecht  des  KönigHenn. =
  Wedderkop  Intr.  In  Jus  naut.  l.  VI.
reichs  Preußen,  Tit.  XIII.  §.  16.
Joh.
Tit.  I.  §.  6.  Surland  a.  a.  O.  §.  74.
Jul.  Surlands  Grundsätze  des  europ.  Se=  sohann =
  Georg  Estors  bürgerliche  Rechts=Lechts,  §.  366.  und  367.  Johann  Georg
gel.  der  Deutschen,  Th.  1.  §.  570.
Estors  bürg.  Rechtsgel.  der  Deutschen,  Th|
t)  Hermann  Langenbecks  Anmerkunl. =
  §.  578.  Th.  II.  §.  6008.  Fried.  Chr.
gen  zum  Hamburgischen  Schiff=  und  SeeJon. =
  Fischers  Lehrbegriff  sämmtl.  Camerecht, =
  S.  55.  Reinh.  Fr.  von  Sahme
ral=  und  Polizeyr.  B.  III.  §.  115.
Einleitung  zum  Seerecht  des  Königreichs
v)  v.  Sahme  a.  a.  O.  Tit  XIII.  §.  9.
Preußen,  Tit.  XII.  §.  4.  Wedderkop  l.  c.
Fischer  a.  a.  O.  B.  III.  §.  115.  Estor  a.
1.  VI.  Tit.  I.  §.  22.
a.  H.  Th.  II.  §.  6006.
u)  Sam.  Frid.  Willenbergii  tractatus  de
w)  Fischer  a.  a.  O.  B.  III.  §.  115.
excursionibus  maritimis,  c.  VI.  §.  2.
*)  Surland  a.  a.  O.  B.  III.  §.  390.
Königlich  Preuß.  Seerecht  vom  Jahr  1727.
            
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