von der Schifffahrt und dem Schiffrechte. 165
ßischen in den Seegewettgerichten"); bey den Strömen und Flüssen hingegen =
verwalten diese Gerichtsbarkeit meist die ordentlichen Civilgerichte
die Aemter, und Obergerichte. An den Handelsplätzen in einem fremben
Staate besorgen die Consuls einer auswärtigen Nation die Geschäffte ihrer
Unterthanen, und setzen solche in Streitigkeiten, welche die Schifffahrt und
die Seesachen betreffen, auseinander"); doch müssen solche in wichtigen Sachen =
bey den Gesandten oder Vornehmsten dieser Nation Rath einholen *)
Es geschiehet nicht selten auch, daß sich die Kaufleute in Seesachen einen
Richter setzen, und die heißen Schiedsrichter oder gute Männer, deren
Gewalt dann nur soweit gehet, als es denen gefallen hat, die sie gewählt
haben 9).
§. 69.
Gerichtsbarkeit auf der See und den Schiffen.
Es hat auf der See immer der Admiral einer Flotte die Gerichtsbarkeit, =
und er kann die Uebelthäter verurtheilen und bestrafen?);
auf den einzelnen Schiffen hingegen haben die Capitains oder Schiffer in
Verbrechen, welche an Leib und leben gehen, blos die Untersuchung, und
müssen solche die Schuldigen bey der Landung oder Zurückkunft an das
Seegericht abliefern); in den übrigen Sachen aber, welche das Seerecht
und
m) Sam. Frid. Willenbergii tractatus de
1. c. l. VI. Tit. I. §. 13. et seq. Surexcursionibus =
maritimis, p. 246. §. 33.
land a. a. O. §. 359. 361. 543. und 544.
Königlich Preuß. Seerecht vom Jahr 1727.
Cap. 1. Art. 11. Cap. X. Art. 1. Reinh.
o) Surland a. a. O. §. 545.
Fr. von Sahme Einleitung zum Seerecht
des Königreichs Preußen, Tit. XIII. §. 1.
p) Surland a. a. O. §. 358. 364. und
und 2. Henn. Wedderkop Intr. in Jus
365. Henn. Wedderkop Introductio in
naut. I. VI. Tit. 1. §. 7. et seq. Joh.
Jus nauticum, l. VI. Tit. 1. §. V.
Jul. Surlands Grundsätze des europäischen =
Seerechts, §. 358 und 359. Joh.
9) Jul. Bernhard von Kohrs HausGeorg =
Estors bürgerliche Rechtsgelahrtheit
haltungsrecht, B. VIII. Cap. 9. §. 1.
der Deutschen, Theil l. § 578. Th. II. §.
Joh. Jul. Surlands Grundsätze des eu6007. =
Fr. Chr. Jon. Fischers Lehrbegriff
ropäischen Seerechts, §. 450. und 539.
sämmtl. Cameral= und Polizeyrechte, B.
III. § 115.
r) Königlich Preuß. Seerecht vom Jahr
n) Estor a. a. O Th. l. §. 578. Fi1727. =
Cap. III. Art. 58. Surland a. a.
scher a. a. O. B. IIl. §. 115. Wedderkop
O. §. 546.