Dritte Abhandlung ,
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§. 82.
Eigene Bedienten haben auf die Policey bey den Jnseln, Halbinseln und Anwüchsen
die Aufsicht.
Weil die Jnseln, Halbinseln und Anwüchse einem Flusse, und den in
der Gegend liegenden Guthsbesitzern so schädlich werden können: so muß die
Aufsicht über die Policey dieser Dinge eigenen Bedienten übertragen werden, =
und zwar solchen, welche der Hydrotechnik kundig sind, und diese sind
in Deutschland gemeiniglich die in einem Staate angestellte Mühlenvögte,
Mühlenschauer, Mühlengräfen, Mühlengeschworne oder Wasserrichter,
die dann immer unter dem Beamten eines Amts, oder einem eigenen Wassergerichte =
stehen?). Damit inzwischen diese Aufsicht auch wirksam werde: so
müssen solche die Jnseln, Halbinseln und Anwüchse, wenigstens alle drei, auch
alle Jahre beschauen, und davon gehörigen Orts die Anzeige thun?).
83.
Wirkung des Oberaufsichtsrechts über die Jnseln, Halbinseln und Anwüchse in
Ansehung der dabey vorfallenden Gerichtsbarkeit.
Da die Gerichtsbarkeit eine Folge von dem Oberaufsichtsrechte und der
höchsten Gewalt, also ein dem Volke oder Regenten allein zustehendes Regale
ist: so ist dann auch die Gerichtsbarkeit über die Jnseln, Halbinseln und
Anwüchse in den öffentlichen und Privatwässern allein bey dem Volke
oder Regenten, in dessen Gebiet das Gewässer ist, welches diese Dinge enthälte). =
Es dehnt sich diese Gerichtsbarkeit auf alle bürgerliche und peinliche
Sachen, ja auch auf die Policey bey diesen Dingen aus.
84.
Gerichtsbarkeit der Vasallen über eine Jnsel in einem ihnen zu Lehn
gegebenen Flusse.
Weil dem, welcher mit der Gerichtsbarkeit über einen Fluß belehnt ist,
die Gerichtsbarkeit über den ganzen Distrikt des Flusses zustehet: so folgt auch
von selbst, daß einem solchen Vasallen auch die Gerichtsbarkeit über eine
in
Io.
e) Io. Gryphiander de insulis c. 14.
c) Meine Abhandlung von dem Recht des
Rud. Engau diss. jur. cuinam insularum
Eich= oder Sicherpfahls
in meinen kleinen
in flum. publ. natarum competat domitechnologischen ¬
Werken §. 45. 50.
d) Diese Abhandlung §. 18. 41. 50.
nium §. 39.