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Abschnitt VI: Vertheilungsverfahren.
Der Gläubiger Schw. hat dies Pfandrecht nicht anerkannt und Ver
theilung des aus dem Verkaufe des Wagens erzielten Auktionserlöses nach der
Reihenfolge der von dem Gerichtsvollzieher vorgenommenen Pfändungen, welche
für den Schmiedemeister H. auf Grund des inzwischen erwirkten vollstreckbaren
Schuldtitels zuletzt erfolgt ist, verlangt. Dieser Vertheilung hat der Gläubiger H.
widersprochen, weshalb der Gerichtsvollzieher Str. den Auktionserlös abzüglich
der Kosten pp. bei der Königlichen Regierung zu P. unterm 17. November 1888
M.
M.
Pf.
Bl. 1. mit
125
hinterlegt hat.
An Hinterlegungszinsen kommen auf, wenn die Aus
schüttung am 15. Febr. 1889 erfolgt:
21
% von 120 M. vom 1. Dezember 1888 bis zum
50
1. Februar 1889
125
Hiervon sind an Kosten für das Vertheilungsverfahren
abzusetzen
14
so daß die Theilungsmasse
50
111
beträgt.
II.
Gegen vorstehende Theilungsmasse werden nach
erfolgter Aufforderung liquidirt:
von dem Rechtsanwalt N. hierselbst für den Gast
Bl. 15.
wirth August P. zu C. auf Grund der mit Voll
Bl. 8
streckungsklausel versehenen Ausfertigung des Ur
d. Hand
theils des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vom
akten
17. Dezember 1887, zugestellt am 7. Januar 1888,
d. G.=V.
a) Hauptforderung
87
b) Mandatariengebühren, Gerichts- und Zustel
Bl. 11
lungskosten pp. laut vollstreckbaren Kostenfest
d. Hand
setzungsbeschlusses des Königlichen Amtsgerichts
akten
hierselbst vom 29. Januar 1888
23
d. G.=V.
zusammen
83
mit dem Pfandrechte vom 21. Oktober 1887,
von Amtswegen für den Kaufmann L. Schw.
B., vertreten durch den Rechtsanwalt S. zu B.
welcher eine Liquidation nicht eingereicht hat, auf
Grund der mit Vollstreckungsklausel versehenen
Bl. 15
d. Hand
Ausfertigung des Urtheils des Königlichen Amts
akten
gerichts hierselbst vom 5. Januar 1887, zugestellt
d. G.=V.
am 20. desselben Monats,
a) Hauptforderung
200
b) 6
Zinsen vom 5.
November 1887 bis
15. Februar 1889
15
33
zusammen
215
33
mit dem Pfandrecht vom 5. Dezember 1887,
3. von dem Rechtsanwalt G.
für den Schmiede
Bl. 20.
meister Heinrich H. zu C.
Zu übertragen
298
40