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Abschnitt VI: Vertheilungsverfahren.
- M. 30/86
die nicht zur Hebung
zu B. vom 1. September 1886
50,00 M.
gelangte Forderung von
nebst 6 Proz. Zinsen vom 15. Januar 1887
bis 15. November 1887 mit
2,50
ferner der Rest der nicht zur Hebung gelangten
1,46
Zinsen und Kosten mit
zus.
53,96 M.
Eine neue Forderungsberechnung ist eingereicht Bl. 20 act.
2. Der Gastwirth D. auf Grund des Pfändungs- und Ueber
weisungsbeschlusses des Königlichen Amtsgerichts zu B. vom
2. Dezember 1886, zugestellt dem Drittschuldner am 10.
Dezember 1886 — Aktenz. M. 42/86 — eine Forderung
100,00 M.
von
nebst 5 Proz. Zinsen vom 1. Oktober 1886
5,61
bis 15. November 1887 mit
an Kosten des Prozesses, des Pfändungs
25,50
beschlusses und Zustellungskosten
131,11 M.
zus.
Die Berechnung sowie Ausfertigung des Pfändungs- und
Ueberweisungsbeschlusses nebst den Zustellungsurkunden für
Bl. 25 act.
Schuldner und Drittschuldner
sind eingereicht.
Grund des Pfändungs- und
Der Schneidermeister E. auf
Ueberweisungsbeschlusses des Königlichen Amtsgerichts zu
zugestellt dem Drittschuldner
B. vom 12. Dezember 1886
am 20. Dezember 1886 — Aktenzeichen M. 46/86
100,00 M.
eine Forderung von
nebst 5 Proz. Zinsen vom 15. November 1886
bis dahin 1887 mit
5,00
105,00 M.
zus.
Die Forderungsberechnung sowie Ausfertigung des Pfändungs
und Ueberweisungsbeschlusses nebst den Zustellungsurkunden
für Schuldner und Drittschuldner befinden sich Bl. 50 act.
290,07 M.
er Gesammtbetrag der Ansprüche berechnet sich hiernach auf
241,87 M.
Die Theilungsmasse beträgt nach I
48,20 M.
sodaß ausfallen
III.
Die Vertheilung der Masse erfolgt nach denselben Grundsätzen, welche
ersten Theilungsplan der Vertheilung zu Grunde gelegt sind, und gestaltet
dieselbe sich demnach, wie folgt:
Es werden befriedigt in folgender Reihenfolge:
Der Kaufmann C. auf Grund des Pfandrechts vom 12. September
53,96 M.
1886 laut Liquidat II 1 mit
2. Der Gastwirth D. auf Grund des Pfandrechts vom 10.
131,11 M.
Dezember 1886 laut Liquidat II 2 mit
Der Schneidermeister E. auf Grund des Pfandrechts vom
20. Dezember 1886 laut Liquidat II 3 von 105,00 M.
56,80 M.
mit
241,87 M.
Zu übertragen 105,00 M.