Full text: Arndt, Johann: Handbuch der gerichtlichen Kalkulatur

Abschnitt VI: Vertheilungsverfahren. 
65 
Zweiter Theilungsplan, 
betreffend die Vertheilung der Gehaltsabzüge des Gerichtssekretärs 
A. zu B. 
Aktenzeichen J. Nr. 4/87. 
Nach Mittheilung des Königlichen Oberlandesgerichts 
zu N. vom 10. 
Januar, 15. April, 12. Juli 1887 ist der abzugsfähige Theil der Gehaltsraten 
des p. A. pro IV. Quartal 1886/7, I. und II. Quartal 1887/8 durch mehrere 
Beschlüsse des Königlichen Amtsgerichts zu B. auf Betreiben mehrerer Gläu 
biger gepfändet und denselben zur Einziehung überwiesen worden. Nach dem 
vorigen Vertheilungsplan ist ein Bestand in der Masse nicht übrig geblieben. 
Die neue Vertheilungsmasse setzt sich — der Ausschüttungstermin auf 
den 15. November 1887 angenommen — wie folgt, zusammen: 
das Gehalt des p. A. beträgt für das Jahr 
2 400,00 M. 
der Wohnungsgeldzuschuß 
216,00  
2616,00 M. 
zus. 
Es sind vorweg in Abzug zu bringen: 
a) dernicht der Pfändung unterliegende Theil von 1 500,00 M. 
b) die Wittwenkassenbeiträge pro Jahr mit 
80,93  
zus. 
1580,93 M. 
bleiben 
1035,07 M. 
Hiervon der dritte Theil ergiebt 
345,02 M. 
Der abzugsfähige Theil auf 3 Monate beträgt mithin 
86,25 M. 
— 
Es sind hinterlegt worden: 
am 2. Januar 1887 die Gehaltsrate pro IV. Quartal 
1886/87 mit 
86,25 M. 
am 1. April 1887 die Gehaltsrate pro I. Quartal 
1887/88 mit 
86,25 M. 
am 1. Juli 1887 die Gehaltsrate pro II. Quartal 
1887/88 mit 
86,25 M. 
258,75 M. 
zus. 
Hierzu die Hinterlegungszinsen zu 2½ Proz. von 80 M. pro 
1. Februar bis 1. Mai 1887 
0,50 M. 
von 170 M. pro 1. Mai bis 1. August 1887 
1,06 M. 
von 250 M. pro 1. August bis 1. November 1887 
1,56 M. 
261,87 M. 
zus. 
Davon gehen vorweg ab die Kosten des Verfahrens mit 
20,00 M. 
bleiben 
241.,87 M. 
II.* 
Gegen diese Masse werden nach Inhalt der Akten folgende Ansprüche 
geltend gemacht: 
1. der Kaufmann C. nach Maßgabe des ersten Vertheilungsplanes auf 
Grund des dem Drittschuldner am 12. September 1886 zugestellten 
Pfändungs- und Ueberweisungsbeschlusses des Königlichen Amtsgerichts 
*) Es ist angenommen, daß der I. Theilungsplan die Gehaltsrate pro III. 
Quartal 1886/87 umfaßt und daß diese Masse am 15. Januar 1887 zur Ausschüttung 
gelangt ist. 
Arndt u. Kluge, Kalkulatur. 2. Aufl.
	        
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