Volltext : Lautenschlager, Carl: ¬Das Allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch nebst dem württembergischen Einführungsgesetz vom 13. August 1865

Vorwort.
Die  vorliegende  Schrift  will  nicht  als  eine  streng  wissenschaftliche
Arbeit  angesehen  sein;  sie  bezweckt  vielmehr  nur,  den  Inhalt  des  demnächst ¬
  in's  Leben  tretenden  Handelsgesetzbuchs  (mit  Ausschluß  des  Seerechts), ¬
  sowie  das  sich  hieran  anschließende  Einführungsgesetz  durch  Klarlegung ¬
  der  Principien,  auf  welchen  die  neue  Gesetzgebung  in  ihren  wichten ¬
  Instituten  beruht,  durch  Aufzeigung  des  Zusammenhangs,  in
tigt
welchem  die  Bestimmungen  derselben  sowohl  unter  sich,  als  mit  dem  bisherigen ¬
  Recht  stehen,  und  durch  fortlaufende  Erläuterung  der  einzelnen
Artikel  dem  allgemeinen  Verständniß  näher  zu  bringen,  wobei  der  Verfasser ¬
  sich  der  Hoffnung  hingibt,  daß  die  stete  Hinweisung  auf  die  Quellen
und  die  vorhandene  Literatur,  soweit  sie  ihm  zu  Gebot  stand,  das  Buch
auch  manchem  Juristen  als  nützlichen  Leitfaden  erscheinen  lassen  werde.  Bei
dem  Umstand,  daß  die  bis  jetzt  erschienenen  Commentare  zum  Handelsgesetzbuch ¬
  ihrer  Mehrzahl  nach  sich  für  den  praktischen  Gebrauch  theils  als  zu  gelehrt, ¬
  theils  als  zu  weitläufig  darstellen,  abgesehen  davon,  daß  sie  meist  blos
das  Partikularrecht  des  fremden  Staats  behandeln,  welchem  der  jeweilige
Autor  angehört,  dürfte  die  gegenwärtige  Bearbeitung,  in  welcher  vorzugsweise ¬
  die  württembergische  Gesetzgebung  berücksichtigt  ist,  um  so  gewisser ¬
  ihre  Berechtigung  haben,  je  fremdartiger  in  vielen  Beziehungen
die  neue  Codification  gerade  in  unser  bisheriges  Rechtsleben  hereintritt.
rischen  Hülfsmittel,  soweit  sie  in  den  nachfolgenden  ErDie ¬
  liter
läuterungen  häufiger  benützt  und  in  abgekürzter  Form  citirt  werden,  sind
folgende:
Motive  zum  Entwurf  eines  Handelsgesetzbuchs  für  die  preußischen
(welcher  als  Grundlage  der  Kommissions-Berathungen
Staaten
diente).  Berlin  1857.  („Motive  zum  preuß.  Entwurf"
Protokolle  der  Kommission  zu  Berathung  eines  allgemeinen  deutschen
Handelsgesetzbuchs,  herausgegeben  von  Lutz.  9  Theile.  Würzburg ¬
  1861.  („Protokolle"
Gutachten  über  den  Entwurf  eines  deutschen  Handelsgesetzbuchs  nach
den  Beschlüssen  zweiter  Lesung,  von  L.  Goldschmidt.  Erlangen ¬
  1860.
Entwurf  eines  allgemeinen  Handelsgesetzbuchs  für  Deutschland;  von  der
durch  das  Reichsministerium  der  Justiz  niedergesetzten  Kommission.
Erste  Abtheilung.  Frankfurt  a/M.  1849.  („Reichsministerial=Entwurf. ¬
  RME.").
            
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