Volltext : Kraut, Wilhelm Theodor: Grundriß zu Vorlesungen über das deutsche Privatrecht mit Einschluß des Lehnrechts

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Schon  von  dem  ersten  Augenblick  an,  wo  ich  Vorlesungen ¬
  über  das  Deutsche  Privatrecht  hielt,  war  es  für
mich  ein  höchst  niederschlagendes  Gefühl  zu  sehen,  wie,  beim
Mangel  brauchbarer  und  zugänglicher  Ausgaben  der  Quellen,
das  Studium  bei  meinen  Zuhörern  sich  fast  allein  auf  die
Repetition  des  Hefkes,  höchstens  mit  Vergleichung  irgend
eines  Lehrbuchs  über  dieses  Fach  beschränkte.  Als  ich  daher
durch  das  Erscheinen  von  Dieck's  Geschichte,  Alterthümern
und  Institutionen  des  Deutschen  Privatrechts  im  Grundrisse
mit  beigefügten  Quellen"  dem  gefühlten  Bedürfniß  einigermaßen ¬
  abgehölfen  sah,  so  wählte  ich  fortan  dieses  Werk
als  Leitfaden  zu  meinen  Vorlesungen,  wie  ich  auch  schon
früher  das  Lehnrecht  nach  desselben  Verfassers  Grundriß
über  diesen  Rechtstheil  vorgetragen  hatte.
Allein
im  Lauf  der  Zeit  entsprachen  auch  Dieck's  Grundrisse =
  nicht  ganz  mehr  meinem  Bedürfniß,  besonders  von
dem  Augenblick  an,  wo  ich,  ermüdet  durch  die  vielen  Wiederholungen, =
  welche  bei  einer  Trennung  der  Vorlesungen
über  das  Lehnrecht  von  denen  über  das  übrige  Deutsche
Privatrecht  sich  nicht  vermeiden  lassen,  beide  mit  einander
zu  vereinigen  beschloß.  Und  so  sah  ich  mich  denn,  wollte
ich  nicht  wieder  in  die  frühere  unangenehme  Lage  versetzt
werden,  genöthigt,  mich  der  mehr  mühsamen  und  nützlichen,
als  Ehre  bringenden  Arbeit  zu  unterziehen,  selbst  einen  meinem ¬
  Zweck  entsprechenden  Grundriß
zu  schreiben.  Mein
            
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