ANHANG.
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was nun überhaupt durch Tod oder Ausschlagung aus
fallt, das wird denen zu Theil die in diesem Moment
die nächsten Erben des Erblassers sind 1'), mit den
Nutzungen insoweit als dadurch Bereicherung entstan
den war 18), ohne dafs deshalb nach Justin. Recht
und es hat
eine Caution gefordert werden darf 19)
der Curator während des Besitzes die Rechte und
Pflichten eines Administrators und muls gegen Caution
die Legate bezahlen 20
Zu §. 143.
Indignitätsfälle.
Die Fälle, in denen eine erst deferirte oder bereits
acquirirte Succession entrissen wird, und die hier zu
gleich, so weit es sich nachweisen lässt, mit histo
rischer Berücksichtigung ihrer Entstehung angegeben wer
den sollen, sind folgende. I. Zu Gunsten des Fis
17) L. ult. cit. §. 3, 8, 9; §. 3 J. 3, 1. L. 2 §. 11 D. 38, 17.
18) L. 51 pr. D. 5, 3.
19) L. ult. cit. §. 8, §. 11 sin.
20) L. 48 D. 31. L. ult. cit. §. 7.