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ANHANG.
creditor verhaftet bleiben **). Dagegen versteht es
sich aber nach aller Analogie von selbst, dass er auch
das, was er dem Erblasser schuldig war, als Activum
der Masse zu berechnen hat, da er nur keinen Scha
den leiden, nicht aber auf Kosten der Gläubiger einen
Gewinn machen soll. 5. Nach errichtetem Inventarium
eingetretene Veränderungen im Massebestand müssen
gewils den Gläubigern zu Gewinn oder Verlust gerei
chen. III. Wer die gesetzliche Zeit ohne Verfertigung
eines Inventars verstreichen läfst, der kann natürlich
immerhin ohne Gefahr ausschlagen, aber die neuen
Vortheile nicht geniefsen, wenn er antritt **), und
eben so wenig sollen dieselben dem zu Theil werden,
der um eine Deliberationsfrist bittet, selbst wenn er
auch übrigens zu gehöriger Zeit des Inventarium
macht *3), so dafs in beiden Fällen der Antretende
namentlich auch die Schulden ex propriis zahlen
muls 16). Wer aber sowohl um Bedenkzeit bittet
als auch kein Invehtarium errichtet, der muss wenn er
ausschlägt sich es gefallen lassen, dass die Empfänger
der Erbschaftssachen ein juramentum in litem gegen
13) L. cit. §. 9 in sin.
14) L. cit. §. 1 u. §. 12.
15) L. cit. 13 u. 14.
165 L. cit. §. 12 fin. §. 14-med.