Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Serie der Bücher 37/38, Theil 4)

De  bonorum  possessione  secundum  tabulas.
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Die  secundum  tabulas  bonorum  possessio  3s
habe  ich  in  den  früheren  Bänden  dieser  Serie  bis  auf
folgenden  Punkt  geführt.
1)  Die  sec.  tab.  b.  p.  war  im  Anfang  eine  confirmandi ¬
  iuris  civilis  gratia  aufgestellte,  und  dieses
confirmatorische  Element  ist  auch  noch  im  Justinianeischen
Recht  der  Kern,  an  den  sich  das  Uebrige  anlehnt.
2)  An  dieses  confirmatorische  Element  hat  sich  unter ¬
  der  Hand  des  Prätors  ein  wichtiges  emendatorisches ¬
  geknüpft.  Dieses  bezieht  sich  theils  auf  den  Inhalt ¬
  der  Testamente  [worunter  als  selbständig  Neues
vorzugsweise  die  zwei  Punkte  von  der  Instituirbarkeit
der  postumi  alieni  (Ziff.  54.  Nr.  II.),  und  von  der  provisionellen ¬
  Besitzertheilung  an  bedingt  Eingesetzte  (Ziff.  55
-58.)  hervortreten],  theils,  und  dies  ist  das  ganz  besonders ¬
  Wichtige,  auf  die  äußeren  Erfordernisse  des  Testaments. ¬
  Es  hat,  im  Gegensatz  zu  dem  civilrechtlichen
Institute  des  Mancipationstestamentes  (des  iure  factum
testamentum),  der  Prätor  schon  vor  der  Entwicklung
der  classischen  Jurisprudenz  den  neuen  Satz  aufgestellt,
daß  ihm  behufs  Ertheilung  der  sec.  tab.  b.  p.  das
Extiren  von  (mit  7  Siegeln)  signirten  tabulae  genüge,
aber  auch  andererseits  erforderlich  sei  39).  Damit  hat
38)  Vgl.  Fabricius  Bon.  Poss.  (1837.)  S.  107  ff.;
meine  historia  bonorum  possessionis  secundum  tabulas -
  (1841.);  meine  Bon.  Poss.  II.  (1848.)  1.  S.  250  ff.;
2.  S.  80  ff.;  Bd.  I.  dieser  Serie  (1870.)  S.  434  ff.;
Paul  Krüger  Kritische  Versuche  (1870.)  S.  1—40.;
Köppen  in  Ihering's  Jahrb.  XI.  (1871.)  S.  220
-230.;  Bd.  II.  dies.  Serie  (1873.)  S.  81—93.;
Windscheid  P.  III.  (4.  Aufl.  1878.)  §.  554.  563
—565.;  673.
39)  L.  2.  C.  h.  t.  (Gordian.):  Bonorum  quidem  posses-
            
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