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Billigkeit und die Natur der Sache selbst. Wenn sich auch heute
die Zahl der Jäger aus allen Ständen und Berufen zusammen
setzt, so ist doch das Recht der Jagdausübung wie das Wild
schadenrecht durch zahlreiche Vorschriften derart geregelt, daß jetzt
nicht mehr, wie ehedem, von einer Bedrückung oder auch nur Be
einträchtigung der nicht jagdlustigen Bevölkerung gesprochen
werden kann.
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