Full text: Hübsch, Albert: Jagdrecht des Fürstentums Bayreuth mit Berücksichtigung des deutschen und bayerischen Jagdrechts

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Billigkeit und die Natur der Sache selbst. Wenn sich auch heute 
die Zahl der Jäger aus allen Ständen und Berufen zusammen 
setzt, so ist doch das Recht der Jagdausübung wie das Wild 
schadenrecht durch zahlreiche Vorschriften derart geregelt, daß jetzt 
nicht mehr, wie ehedem, von einer Bedrückung oder auch nur Be 
einträchtigung der nicht jagdlustigen Bevölkerung gesprochen 
werden kann. 
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