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kämpfen. Es wäre ein einfaches Gebot der Billigkeit gewesen,
den Untertanen, die doch Steuern und Abgaben der mannigfaltig
sten Art zu entrichten hatten, den durch das zahlreiche Wild drohenden
Schaden von ihren Feldern, Wiesen und Gärten abzuwenden oder
doch den angerichteten Schaden wenigstens teilweise angemessen zu
vergüten. Aber das Interesse des Fürsten und des kleinen Kreises
der meist adeligen Jagdberechtigten ließ diesen Gedanken gar nicht
aufkommen, zumal der hartbedrückte Bauer es auch nicht wagen
konnte, dagegen Beschwerde zu führen. Im Gegenteil, man verbot
sogar den Landleuten, die auf eigene Faust sich dieses nicht ge
ringen Schadens erwehren wollten, teils direkt die Verscheuchung
des Wildprets teils schrieb man ihnen vor, welcher Mittel sie sich
hiebei nicht zu bedienen hätten. Vor allem war es natürlich ver
boten, beim Wildhüten oder bei Nachtwachen mit Hunden zu hetzen
oder gar Schreckschüsse abzufeuern, desgleichen war bei Verscheuchung
des Wildprets der Gebrauch von Trommeln untersagt.') Hieher
gehörte auch jene Verordnung von 1678, die im Winter Ent
fernung aller Stangen von den verzäunten Feldern zur freien
Passage für das Wild anordnete.?)
Das erste Mandat, das einen allerdings sehr geringwertigen
Ansatz zur Aenderung des bisher befolgten Systems bildete,
stammt aus dem Jahre 1727. Es wird in demselben den Unter
tanen ausdrücklich gestattet das Wild zur Erhaltung der Früchte
während der Nacht durch angebundene Hunde abzuhalten3). Ein
erheblich weiterer Schritt wurde im Jahre 1756 getan. Am
24. März 1756 erschien eine Verordnung, welche befahl allent
halben in den Wäldern Klee zur Atzung für das Wild zu säen,
damit es die Untertanen nicht zu sehr belästige. Unter Markgraf
Karl Alexander sollten sogar Stangen zur Einschränkung der Felder
und Wiesen abgegeben werden, freilich nur auf denjenigen, die
*) Mandate vom 25. Oktober 1627, 25. Oktober 1642, 25. Juni 1649,
18. September 1695.
2) Siehe oben 3, IV.
3) In seinem Testament bittet bereits 1495 Markgraf Sigmund seinen
Bruder nachzusehen, ob nicht die armen Untertanen zu sehr von dem Wildpret
belästigt würden, was seine Seele beschweren könnte. Die Erfüllung dieser Bitte
aber erfolgte erst am Schluß des 18. Jahrhunderts unter dem preußischen König
Friedrich Wilhelm.