Full text: Hübsch, Albert: Jagdrecht des Fürstentums Bayreuth mit Berücksichtigung des deutschen und bayerischen Jagdrechts

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wegen des dadurch verursachten erheblichen Abganges an Wild 
pret für das ganze Fürstentum durch Dekret vom 28. März 1755 
verfügt. 
Die Uebertretung dieser Schonzeiten sollte nicht nur durch 
Androhung nicht unbeträchtlicher Geldstrafen hintenangehalten wer 
den, sondern man suchte ihr auch durch die Bestimmung vor 
zubeugen, welche jeden Untertanen für berechtigt erklärte, allen 
„Heegstreinern", die er außerhalb der gewöhnlichen Landstraßen 
mit Schußwaffen antraf, das Gewehr abzupfänden, sogar die 
Person selbst anzuhalten.') Die Frevler gegen das Hegverbot 
waren sogleich zu Arrest zu bringen.?) 
4. Die Jagdfrohnen. 
Außer den mannigfachen Beschränkungen war die unfreie 
Bauernschaft noch mit harten Frohndiensten im Interesse der hoch 
fürstlichen Jagd belastet. Die Jagdfrohnen, welche die im mark 
gräflichen Wildbannbezirke eingesessenen Untertanen dem Landes 
herrn zu leisten hatten, bestanden u. a. hauptsächlich in der Herbei 
schaffung des Jagdzeugs, dem Umstellen der Hölzer, Treiberdiensten 
der Verpflegung der auf der Jagd weilenden Jäger mit ihren 
Hunden (sog. Jägeratzung), dem Hundehalten und -aufziehen, ins 
besondere auch in der Herstellung und Bewachung der Wildzäune.3) 
Die Jagddienste pflegte man einzuteilen in: 
a) operae ruricales, Pferd- und Wagendienst, den die 
*) Heeg= u. Wildbahnsedikt von 1738. 
2) Reskript an die Hauptmannschaften Bayreuth und Kulmbach vom 
27. I. 1725. 
3) Die Errichtung der Wald- oder Wildzäune nennt Lang in seiner 
Geschichte des Fürstentums Bayreuth III pag. 232 ff. „eines der abenteuerlichsten 
Unternehmen dieser gewalttätigen Jagdregierung; diese — mit vielen 100 Säulen 
u. Gittern versehen — sollten längs der ganzen Grenze laufen, lediglich um den 
Wechsel des Wildes zu verhindern; sie kamen aber nur gegen die Bamberger 
Seite zu Stande und verschlangen übermäßige Kosten; die Unterthanen mußten 
sie noch bei Tag und Nacht bewachen!"
	        
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