Vorrede.
VII
neuesten Literatur, namentlich die trefflichen Lehrbücher von Renaud
und Wetzell, habe ich, soweit Gelegenheit sich hierzu bot, benützt
und die sich mit dem neuen Prozeßrecht beschäftigenden Zeitschriften,
soweit sie mir zugänglich waren, insbesondere die von Busch für
deutschen Civilprozeß, bei den einschlagenden Fragen in meinem
Buche verwerthet. Der Arbeit selbst mögen manche Mängel anhaften, ¬
ich kann in vielem geirrt haben, die Sichtung des spröden
Stoffs und die Darstellung überhaupt mag vieles zu wünschen
übrig lassen, allein ich glaube gleichwohl, daß manches mir zur
Klarstellung der Rechtsmittellehre nach dem Reichscivilprozeßrecht
gelungen ist.
So möge denn dieses Buch, in welchem ich sowohl der Theorie
als auch der Praxis, soviel meine schwachen Kräfte es vermochten,
Rechnung zu tragen suchte, hinausgehen und nicht allzu strenge Beurtheiler ¬
finden!
Mannheim, im April 1882.
Dr. juris Cäsar Barazetti.