Jm Verlage von Braun in Karlsruhe sind ferner
erschienen:
Abhandlungen, vermischte, meistens über Gegenstände ¬
des Rechts und der Rechtspolizei, von B. Roth,
geh. Rath und Obervogt in Pforzheim, Ritter des
Zähringer Löwen=Ordens. Erstes Heft 1823. 1 fl.
Inhalt.
1. Entwurf einer Gant=Ordnung nach dem neuen Landrecht.
2. Bemerkung über das Gant=Verfahren nach dem alten und neuen
Landrecht. 3. Beantwortung der Frage: ob blos der Brautschatz
der Frau und was ihr aus dem Heirathsvertrag gebührt, oder auch
das übrige beigebrachte Vermögen derselben bei dem Falliment ihres
Manns, auch ohne Eintragung ins Unterpfandsbuch im CollocationsUrtel =
in die dritte Klasse zu setzen sey. 4. Gutachten über die Adjudication =
der fruchtlos zur öffentlichen Versteigerung ausgesetzten
Unterpfänder an Zahlungsstatt an den Pfandgläubiger um den jetzigen -
wahren Werth. 5. Ueber die mangelhafte gesetzliche Vorschrift
in Concurssachen nach geschehener Ergreifung des Gantremedii.
6. Ueber die Frage, wie gesetzliche und bedungene Unterpfänder, ¬
welche vor Einführung des neuen Landrechts entstanden sind,
bei einem jetzt erst ausgebrochenen Concurs zu collociren seyen?
7. Ueber die Theilnahme der Frau an einer Gemeinschafts=Schuld,
wenn sie von ihren Gütern mitverpfändet hat, ohne sich jedoch
sammtverbindlich gemacht zu haben. 8. Ueber die Verwandlung
der Fahrniß=Gemeinschaft in die Güter=Gemeinschaft auf Errungenschaft. =
9. Gutachten eines Amtsrevisorats über die Frage: „ob es
räthlich seye, die in dem Satz 1393 des neuen Landrechts als Regel
aufgestellte Fahrniß=Gemeinschaft aufzuheben, und statt derer/ die
im Satz 1498 und 1499 vorkommende Güter=Gemeinschaft in Errungenschaftsweise =
als Regel aufzuführen?" 10. Gutächtliche Erläuterung =
über den Satz 1326 des neuen Landrechts rücksichtlich der
Form der einseitigen Privat Urkunden oder Billets. 11. Bemerkungen ¬
über die Frage, ob ein Gläubiger, der einen Bürgen hat, verbunden ¬
seye, von seinem Schuldner Güter an Zahlungsstatt sich
adjudiciren zu lassen? 12. Ueber die Frage, ob ein Creditor bei
einer Liegenschafts=Adjudication an Zahlungsstatt an dem abgeschätzten ¬
Werth der Güter einen Zehendtheil abzuziehen berechtigt seye?
13. Ueber die Frage: ob auch Kaufschillinge von Liegenschaften in
müssen, wenn solche in der
das Pfandbuch eingetragen werden
dritten Klasse bei einem Fallimente ihre Befriedigung erhalten sollen? ¬
14. Ueber die Nothwendigkeit der litis Denunciatio in allen
Prozeß seinen Regreß an einen
Sachen, wo Jemand nach verlornem
15. Ueber die Benutzung des
Dritten nehmen zu können glaubt.
väterlichen Vermogens der Kinder durch die Mutter im Wittwenstand, =
und über die Bestreitung der Studienkosten. 16. Ueber
dessen Pflegsohn anderswo seiden =
Gerichtsstand eines Pflegers/
nen Wohnsitz hat , und über die Erstreckung der Gerichtsbarkeit.