Koch, Aufsätze.
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Etwa eine Milliarde Pfund davon kommt jetzt jährlich auf die
Abrechnungstage der Fondsbörse (Stock Exchange Account Days)
mehrere Hundert Millionen Pfund auf die „Consols Settling Days“
Für den speziellen Zweck der Uebertragung von Staatsschuldtiteln,
von Obligationen und Aktien besteht nämlich zwar seit 1874 in
London ein besonderes Clearing-House, welches mit den sich aus
diesem Zweck ergebenden Modifikationen den Prinzipien des großen
Bankers Clearing-House nachgebildet ist. Die Makler (Stock
Brokers) reguliren indessen alle ihre Zahlungen mittels Checks,
welche durch das Bankers Clearing-House gehen. Ebenso haben
die Colonial Brokers und andere Klassen von Handeltreibenden
ihre Abrechnungstage, an welchen sie ihre gegenseitigen Forderungen
durch Checks begleichen, welche weiter im Clearing-House zur Erledigung ¬
gelangen. Auch die Westend=Banken, die schottischen und
andere Banken, welche nicht selbst Mitglieder des Clearing-House
sind, bedienen sich der Clearing Bankers als ihrer Agenten und
reguliren auf diese Weise ihre gegenseitigen Ansprüche ebenfalls
mittels des Clearing-House.
Einen weiteren großen Schritt zur Ausdehnung seiner Wirksamkeit ¬
aber hat das Clearing-House im Jahre 1858 gethan, indem
es in Folge der energischen Bemühungen von Sir John Lubbock
seine Thätigkeit auf das sogenannte Country Clearing erweiterte.
Aus dem ganzen Lande gehen nämlich täglich in London Checks
auf Provinzial=Bankiers ein. Diese haben regelmäßig ein
Mitglied des Clearing-House als Agenten, dessen Name auf den
Checks gedruckt ist. Dadurch wird es möglich, auch solche Checks
in das Clearing-House zu bringen. Zur Regulirung derselben ist
täglich die Zeit von 12 Uhr bis 2 Uhr 15 Minuten bestimmt. Die
Clerks überliefern die (mit den Namen der einliefernden Firmen
[des Provinzialbankiers und seines London Agent] versehenen
„gekreuzten“) Checks bis spätestens 12 Uhr 30 Minuten an die
Vertreter der schuldnerischen Agenten, welche sie mit nach Hause
nehmen. Von dort gehen die Checks denselben Abend mit der Post
an den Country Banker, auf welchen sie gezogen sind, und dieser
hat sie sogleich entweder seinem Agenten als richtig zu avisiren,
oder (unter Mittheilung an diesen, welcher alsdann von dem einliefernden ¬
London Agent Gutschrift im Clearing-House forderi