Metadaten : Koch, Richard: Vorträge und Aufsätze hauptsächlich aus dem Handels- und Wechselrecht

Koch,  Aufsätze.
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Etwa  eine  Milliarde  Pfund  davon  kommt  jetzt  jährlich  auf  die
Abrechnungstage  der  Fondsbörse  (Stock  Exchange  Account  Days)
mehrere  Hundert  Millionen  Pfund  auf  die  „Consols  Settling  Days“
Für  den  speziellen  Zweck  der  Uebertragung  von  Staatsschuldtiteln,
von  Obligationen  und  Aktien  besteht  nämlich  zwar  seit  1874  in
London  ein  besonderes  Clearing-House,  welches  mit  den  sich  aus
diesem  Zweck  ergebenden  Modifikationen  den  Prinzipien  des  großen
Bankers  Clearing-House  nachgebildet  ist.  Die  Makler  (Stock
Brokers)  reguliren  indessen  alle  ihre  Zahlungen  mittels  Checks,
welche  durch  das  Bankers  Clearing-House  gehen.  Ebenso  haben
die  Colonial  Brokers  und  andere  Klassen  von  Handeltreibenden
ihre  Abrechnungstage,  an  welchen  sie  ihre  gegenseitigen  Forderungen
durch  Checks  begleichen,  welche  weiter  im  Clearing-House  zur  Erledigung ¬
  gelangen.  Auch  die  Westend=Banken,  die  schottischen  und
andere  Banken,  welche  nicht  selbst  Mitglieder  des  Clearing-House
sind,  bedienen  sich  der  Clearing  Bankers  als  ihrer  Agenten  und
reguliren  auf  diese  Weise  ihre  gegenseitigen  Ansprüche  ebenfalls
mittels  des  Clearing-House.
Einen  weiteren  großen  Schritt  zur  Ausdehnung  seiner  Wirksamkeit ¬
  aber  hat  das  Clearing-House  im  Jahre  1858  gethan,  indem
es  in  Folge  der  energischen  Bemühungen  von  Sir  John  Lubbock
seine  Thätigkeit  auf  das  sogenannte  Country  Clearing  erweiterte.
Aus  dem  ganzen  Lande  gehen  nämlich  täglich  in  London  Checks
auf  Provinzial=Bankiers  ein.  Diese  haben  regelmäßig  ein
Mitglied  des  Clearing-House  als  Agenten,  dessen  Name  auf  den
Checks  gedruckt  ist.  Dadurch  wird  es  möglich,  auch  solche  Checks
in  das  Clearing-House  zu  bringen.  Zur  Regulirung  derselben  ist
täglich  die  Zeit  von  12  Uhr  bis  2  Uhr  15  Minuten  bestimmt.  Die
Clerks  überliefern  die  (mit  den  Namen  der  einliefernden  Firmen
[des  Provinzialbankiers  und  seines  London  Agent]  versehenen
„gekreuzten“)  Checks  bis  spätestens  12  Uhr  30  Minuten  an  die
Vertreter  der  schuldnerischen  Agenten,  welche  sie  mit  nach  Hause
nehmen.  Von  dort  gehen  die  Checks  denselben  Abend  mit  der  Post
an  den  Country  Banker,  auf  welchen  sie  gezogen  sind,  und  dieser
hat  sie  sogleich  entweder  seinem  Agenten  als  richtig  zu  avisiren,
oder  (unter  Mittheilung  an  diesen,  welcher  alsdann  von  dem  einliefernden ¬
  London  Agent  Gutschrift  im  Clearing-House  forderi
            
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