Volltext : Philler, Otto: ¬Das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 in der durch das Bürgerliche Gesetzbuch veränderten Fassung

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Die  Rechte  an  öffentlichen  Wegen,  vom  Standpunkte  des
Bering.
Preußischen  Allgemeinen  Landrechts,  des  Gemeinen  Rechts,  der  Hannoverschen
Wegegesetze  und  der  Wegeordnung  für  die  Provinz  Sachsen  unter  Berücksichtigung  der  neuesten
Entscheidungen  des  Reichs-  und  des  Ober=Verwaltungsgerichts  erörtert  von  Rudolf  Bering,
Geh.  Regierungsrath  u.  Mitglied  der  Kgl.  Eisenbahn=Direktion  Hannover.  1894.  Geh.  M.  3,50.
Die  Rechte  der  Anlieger  an  einer  Straße  im  Sinne  des
Gesetzes  vom  2.  Juli  1875,  betreffend  die  Anlegung  und  Veränderung  von
Geh.  M.  1,Straßen -
  und  Plätzen  in  Städten  und  ländlichen  Ortschaften.  1898.
Handwörterbuch  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch
Bernhardi.
von  Heinrich  Bernhardi,  Landgerichts=Präsident  in  Marburg  a.  L.  1899.
Zweite,  durch  Bezugnahme  auf  die  Nebengesetze  und  die  Literatur  vermehrte  Auflage.
Geh.  M.  6,—.  Geb.  M.  7,—.
Empfohlen  von  dem  Königl.  Preuß.  Justizministerium  und  den
Justiz=  bezw.  Staatsministerien  anderer  Bundesstaaten.
Bürgerliches  Gesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich  nebst  dem  Einführungsgesetz. ¬
  Vom  18.  August  1896.  Textausgabe  mit  ausführlichem  Sachregister.
(Reg.  bearb.  v.  Gerichtsass.  Dr.  Drewes).  Revidirter  Aendruck.  Geh.  M.  5,—.  Geb.  M.  3,60.
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„Wir  wissen  zuverlassig,  daß  in  der  Vahlen'schen  Ausgabe
ein  korrekter  Text  mit  größter  Peinlichkeit  von  der  Verlagshandlung
hergestellt  ist.  Das  Register  in  der  Vahlen'schen  Ausgabe  umfaßt
92  Seiten  und  genügt  allen  Anforderungen.  Nach  uns  zugegangenen
Mittheilungen  wird  auch  in  amtlichen  Kreisen  die  Korrektheit  und
Brauchbarkeit  dieser  Textausgabe  vollständig  anerkannt.
Beiträge  zur  Erläuterung  des  deutschen  Rechts.  6.  Folge  1.  Jahrg.
Civilprozeßordnung  und  Gerichtsverfassungsgesetz  nebst
den  Einführungsgesetzen  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom  20.  Mai  1898
unter  Hervorhebung  der  Aenderungen.  Textausgabe  mit  Sachregister  und  einer  vergleichenGeb. ¬
  M.  2,—
den  Zusammenstellung  der  alten  und  neuen  Paragraphenzahlen.  1898.
Droop.
Der  Rechtsweg  in  Preußen.  Von  Dr.  Droop,  Wirklicher
Geheimer  Rath.  1899.
Geh.  M.  3,—.  Geb.  M.  3,80.
„Das  mit  großer  Sorgfalt  angefertigte  Werk  eignet
sich  daher  vorzüglich  für  die  Bedürfnisse  des  praktischen
Lebens.  Denn  jeder  Verwaltungsbeamte  und  jeder  Jurist  weiß,
wie  häufig  Fragen  darüber  auftauchen,  ob  Ansprüche,  besonders  wenn
sie  öffentlich-rechtlicher  Natur  sind,  überhaupt  geltend  gemacht  werden
können,  und  wenn  dies  der  Fall,  ob  hierfür  die  ordentlichen  Gerichte,
Ausnahmegerichte  oder  die  Verwaltungsbehörden  oder  die  Verwaltungsgerichte ¬
  zuständig,  gegen  wen  sie  zu  richten  sind,  und  welche  Art  des
Verfolgungsmittels  —
Klage,  Beschwerde  und  dgl.  —  im  Einzelfall
gegeben  ist.  Darüber  finden  wir  in  dem  vorliegenden  Werke
schnell  und  sicher  Auskunft.
Preuß.  Verwaltungsblatt.  1899  Nr.  25.
Eichhorn.  —  Das  Testament.  Hand=  und  Musterbuch  für  letztwillige ¬
  Verfügungen  nach  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuch  mit  Hinweis  auf  die  bisherigen ¬
  Sonderrechte  Deutschlands  bearbeitet  von  G.  Eichhorn,  Kammergerichtsrath.  1899.
Dritte  Auslage  des  gleichnamigen  preußischrechtlichen  Werkes.  Geh.  M.  4,50.  Geb.  M.  5,30.
P
            
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