Volltext : Philler, Otto: ¬Das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 in der durch das Bürgerliche Gesetzbuch veränderten Fassung

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Verlag  von  Franz  Vahlen  in  Berlin  W.  8.
Entscheidungen
des
Kundesamtes  für  das  Heimathwesen.
Im  amtlichen  Auftrage
bearbeitet  und  herausgegeben  von
Dr.  3.  Krech,
Kaiserl.  Geheimen  Regierungsrath,  Mitglied  des  Bundesamtes  f.  d.  Heimathwesen.
Heft  31,
enthaltend  die  in  der  Zeit  vom  1.  September  1898  bis  zum  1.  September  1899
ergangenen  wichtigeren  Entscheidungen.
Mit  einem,  die  31  Hefte  umfassenden  alphabetischen  Sachregister.
Preis:  Cartonnirt  M.  2.
(Heft  1  M.  1,60.  Heft  2—31  je  M.  2,Jedes -
  Heft  ist  einzeln  käuflich,  daher  kann  das  Abonnement  von  jedem
Heft  ab  begonnen  werden.
Aus  einigen  zu  den  verschiedenen  Heften  ergangenen  Besprechungen:
„Die  Entscheidungen  des  Bundesamtes"  haben  sich  im  Laufe  der  Jahrzehnte ¬
  dergestalt  bei  den  Behörden  eingebürgert,  daß  man  sich  eine
Bearbeitung  der  Armensachen  ohne  dieselben  kaum  vorstellen
kann.  Es  ist  also  ganz  überflüssig,  ein  Wort  des  Lobes  hinzuGemeinde=Verwaltungs=Blatt. ¬

zufügen."
„Einer  besonderen  Empfehlung  bedarf  dieses,  den  Armenbehörden
und  Verwaltungsgerichten  unentbehrliche,  Werk  nicht.
Zeitschrift  für  badische  Verwaltung.
„Das  vorliegende  Heft  reiht  sich  seinen  Vorgängern  würdig  an.  Es
enthält  für  die  verschiedenen  Materien  des  Unterstützungswohnsitz=Gesetzes
wichtige  Entscheidungen.  Das  neue  Heft  kann  allen  Gemeinde=  und
Kreisbehörden,  welche  Unterstützungsfälle  zu  erledigen  haben,
nur  empfohlen  werden."
Zeitschrift  für  Staats-  und  Gemeinde=Verwaltung  im  Großherzogthum  Hessen.
„Der  auf  dem  Gebiete  des  Armenrechts  als  Autorität  bekannte  Herr
Verfasser  fährt  unentwegt  fort,  sich  auf  dem  gedachten  Gebiete  verdient  zu
machen,  und  wir  erfüllen  gern  die  Pflicht,  auf  diese  gemeinnützige  Sammlung ¬
  von  werthvollen  Rechtsgrundsätzen  aufmerksam  zu  machen.  Die
hohe  Bedeutung  des  Armenwesens  für  die  städtischen  und  ländlichen ¬
  Gemeinden  berechtigt  zu  der  Hoffnung,  daß  die  Herren
Magistratschefs  sowie  die  Herren  Gemeinde=  und  Gutsvorsteher
dies  vorzügliche  Hilfsmittel  für  die  behördlichen  Büchereien
anschaffen  werden."
Die  Selbstverwaltung.
            
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