Objekt : Lindenberg, Georg: Reichsgewerbeordnung

78.  50
lat
L
4
Keichsgewerbeorong
mit  dem
Hausarbeit=,  Kinderschutz=  und  Stellenvermittlergesetze.
Nebst  einem  Anhang
enthaltend  Kaiserliche  Verordnungen  und  Bundesratsbestimmungen ¬
  zur  Ausführung  der  Gewerbeordnung.
Für  die  Praxis  erläutert
Dr.  Georg  Lindenberg,
Geheimem  Oberjustizrat,  Senatspräsidenten  bei  dem  Kammergericht,
es
Berlin  1913.
Verlag  von  Otto  Liebmann,
Buchhandlung  für  Rechts-  und  Staatswissenschaften,
Verlag  der  „Deutschen  Juristen-Zeitung".
22.
            
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