Volltext : Foerster, Reinhart: Handbuch des formellen Grundbuchrechts

Allgemeine
Deutsche  Wechsel=Ordnung
Kommentar  in  Anmerkungen
und  der
Wechsesprozeß  nach  den  Reicks-Justizgesetzen.
Herausgegeben
von
Dr.  H.  Rehbein,
Reichsgerichtsrath
Sechste,  verbesserte  Auflage.
1900.  gr.  Oktav.  In  dauerhafter  Cartonnage  M.  4.
Die  vorliegende  Auflage  hat  mit  Rücksicht  auf  das  Bürgerl.  Gesetzbuch,  das
neue  Handelsgesetzbuch  und  die  revidirte  Civilprozeßordnung  eine  vollständige
Umarbeitung  erfahren  und  entspricht  nun  dem  Rechtsstande  von  1900.
Beurtheilung  der  ersten  Auflage.
„Die  Bearbeitung  verdient  uneingeschränkte  Anerkennung.  Der  Kommentar
gewährt  ein  getreues  Bild  des  Standes  der  Praxis;  der  umfangreiche  Stoff  ist
darin  in  so  trefflicher  Weise  in  Abschnitte  vertheilt  und  innerhalb  der  Abschnitte
nach  bestimmten  Gesichtspunkten  zergliedert,  daß  eine  Uebersicht  desselben  ohne
Schwierigkeit  zu  gewinnen  ist.  Die  Uebersichtlichkeit  wird  noch  dadurch  gefördert,
daß  den  längeren,  sich  über  mehrere  Seiten  erstreckenden  Erläuterungen  alphabetisch
geordnete  Inhaltsregister  vorangestellt  sind.  Die  Darstellung  ist  durchweg  einfach,
klar  und  leicht  verständlich;  die  aus  den  Entscheidungen  der  Gerichtshöfe  (des  Reichsgerichts, ¬
  R.O.H.G.s  und  des  preuß.  Ober=Tribunals)  extrahirten  Grundsätze  sind
mit  gleicher  Präzision  wie  die  eigenen  Bemerkungen  des  Verfassers  redigirt,  und
überall  ist  mit  Zuverlässigkeit  erkennbar,  inwieweit  die  Erläuterungen  sich  auf
Judikate  stützen  und  inwieweit  darin  eigene  Ansichten  des  Verfassers  niedergelegt
sind.
Nach  unserer  Ueberzeugung  hat  der  Verfasser  die  Aufgabe,  die  er  sich  gestellt, ¬
  sowohl  den  Kreisen  der  praktischen  Juristen  als  der  Geschäftstreibenden  zu
dienen,  in  so  glücklicher  Weise  gelöst,  daß  seinem  Buch  der  Beifall  Aller,  die
es  benutzen,  nicht  fehlen  kann.
Wirkl.  Geh.  Ob.  Justizr.  Dr.  Küntzel  (in  Gruchot's  Beiträgen  zur  Erläuterung
des  Deutschen  Rechts).
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer