Allgemeine
Deutsche Wechsel=Ordnung
Kommentar in Anmerkungen
und der
Wechsesprozeß nach den Reicks-Justizgesetzen.
Herausgegeben
von
Dr. H. Rehbein,
Reichsgerichtsrath
Sechste, verbesserte Auflage.
1900. gr. Oktav. In dauerhafter Cartonnage M. 4.
Die vorliegende Auflage hat mit Rücksicht auf das Bürgerl. Gesetzbuch, das
neue Handelsgesetzbuch und die revidirte Civilprozeßordnung eine vollständige
Umarbeitung erfahren und entspricht nun dem Rechtsstande von 1900.
Beurtheilung der ersten Auflage.
„Die Bearbeitung verdient uneingeschränkte Anerkennung. Der Kommentar
gewährt ein getreues Bild des Standes der Praxis; der umfangreiche Stoff ist
darin in so trefflicher Weise in Abschnitte vertheilt und innerhalb der Abschnitte
nach bestimmten Gesichtspunkten zergliedert, daß eine Uebersicht desselben ohne
Schwierigkeit zu gewinnen ist. Die Uebersichtlichkeit wird noch dadurch gefördert,
daß den längeren, sich über mehrere Seiten erstreckenden Erläuterungen alphabetisch
geordnete Inhaltsregister vorangestellt sind. Die Darstellung ist durchweg einfach,
klar und leicht verständlich; die aus den Entscheidungen der Gerichtshöfe (des Reichsgerichts, ¬
R.O.H.G.s und des preuß. Ober=Tribunals) extrahirten Grundsätze sind
mit gleicher Präzision wie die eigenen Bemerkungen des Verfassers redigirt, und
überall ist mit Zuverlässigkeit erkennbar, inwieweit die Erläuterungen sich auf
Judikate stützen und inwieweit darin eigene Ansichten des Verfassers niedergelegt
sind.
Nach unserer Ueberzeugung hat der Verfasser die Aufgabe, die er sich gestellt, ¬
sowohl den Kreisen der praktischen Juristen als der Geschäftstreibenden zu
dienen, in so glücklicher Weise gelöst, daß seinem Buch der Beifall Aller, die
es benutzen, nicht fehlen kann.
Wirkl. Geh. Ob. Justizr. Dr. Küntzel (in Gruchot's Beiträgen zur Erläuterung
des Deutschen Rechts).