Volltext : Foerster, Reinhart: Handbuch des formellen Grundbuchrechts

In  demselben  Verlage  erschien:
Thescheidungsrecht
Ehescheidungsprozeß.
einschließlich  der  Nichtigkeitserklärung  der  Eh
im  Deutschen  Reiche.
Von
Julius  Erler,
Oberlandesgerichtsrath.
Zweite,  völlig  umgearbeitete  Auflage  des  gleichnamigen  preußisch-deutschrechtlichen ¬
  Buches.
1900.  gr.  Oktav.  250  Heiten.  Gut  kartonnirt  M.  5.
„Das  Ehescheidungsrecht  des  B.G.B.,  in  heißem  Kampfe  und  auf  Grundlage
mannigfacher  Kompromisse  auf  eine  neue  Grundlage  als  maßgebend  für  alle  Reichsangehörigen ¬
  ohne  Unterschied  des  Bekenntnisses  gestellt,  wird  durch  seinen  materiellen
Inhalt  der  Rechtsanwendung  manch  schwierige  Aufgabe  stellen.  Außer  dem  Rechte
auf  Scheidung,  als  Lösung  der  Ehe  dem  Bande  nach,  ist  neu  eingeführt  die  Aufhebung ¬
  der  ehelichen  Gemeinschaft  §  1575,  als  Konzession  an  die  Deutschen  katholischen ¬
  Glaubens.  Die  Ehescheidungsgründe  des  B.G.B.  sind  zahlreicher  als  die
kirchenrechtlichen,  dagegen  vermindert  gegenüber  denjenigen  des  preuß.  allgem.
Landrechts.  Außerdem  ist  das  formelle  Recht  mannigfach  neu  geordnet.  Kein
Abschnitt  der  C.P.O.  hat  so  viele  Aenderungen  aufzuweisen  —  abgesehen  vom
Zwangsvollstreckungsrecht  —  wie  der  das  Verfahren  in  Ehesachen  regelnde
1.  Abschnitt  des  6.  Buches.  Wer  nun  wie  Referent  früher  als  Ehescheidungsrichter
oft  das  für  das  preußische  Recht  bestimmte  Werk  des  Verfassers  in  seiner  1.  Auflage
benutzt  hat,  wird  mit  Freuden  konstatiren,  daß  auch  in  seinem  neuen  Inhalt  ein
verläßlicher  Rathgeber  auf  einem  Gebiete  der  Rechtspflege  dargeboten  wird,  welche,
wie  Verf.  mit  Recht  einleitend  bemerkt,  die  wichtigsten  Lebensfragen  des  Menschen
berührt.  Wie  im  B.G.B.  wird  die  Lehre  von  der  Nichtigkeit  und  Anfechtbarkeit
der  Ehe  gesondert  von  dem  Rechte  der  Ehescheidung  dargestellt  —  auf  Grund  der
Materialien  nicht  nur,  wie  heute  so  üblich,  sondern  unter  sorgsamer  Verwerthun
der  bisherigen  höchstrichterlichen  Rechtsprechung  und  der  Litteratur.  Im  II.  Theil
ist  der  Ehescheidungsprozeß  gesondert  im  Zusammenhang  dargestellt.  Referent  hat
keine  der  wichtigeren  Fragen  hier  unbeantwortet  gefunden,  was  besonders  für  die
Materie  der  Regelung  des  Interims  durch  einstweilige  Verfügungen  Seite  202—208
hervorzuheben  ist.  Kein  Ehegericht  wird  in  Zweifelsfragen  das  Buch  unbenutzt
lassen  können.  Die  Sprache  ist  musterhaft  klar  und  von  Fremdwörtern  frei,  Druck
und  Ausstattung  vortrefflich,  wie  bei  allen  Publikationen  des  Verlegers.
Landgerichtsrath  Dr.  Marrus  (in  der  Ztschr.  „Das  Recht").
            
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