Vorwort.
Der Gesetz=Entwurf, von welchem es sich hier handelt, und noch
mehr die demselben beigedruckten Motive desselben, würden, wenn sie
zur Verwirklichung gelangen sollten, nach der Ansicht des Unterzeichneten
für die deutschen Staaten eine solche Mediatisirung auf einem der allerwichtigsten ¬
Gebiete ihrer Hoheitsrechte, und für die meisten Mittel- und
größeren Staaten Deutschlands einen solchen finanziellen Ruin und so
große volkswirthschaftliche und sittliche Nachtheile zur Folge haben, daß
der Unterzeichnete es für heilige Pflicht erachtet hat, die unrichtigen
Anschauungen, welche diesem Entwurfe und seinen Motiven zu Grunde
liegen, und ihre verderbliche Tragweite nachzuweisen.
Er erlaubt sich, diese Erörterung der hohen staatsmännischen Würdigung ¬
der maßgebenden Autoritäten in Berlin und in den anderen
deutschen Hauptstädten ehrerbietigst zu unterbreiten, und glaubt, der
Hoffnung sich hingeben zu dürfen, daß eine eingehende Prüfung des
Entwurfs und seiner Motive unmöglich zu einer Billigung derselben
führen könne.
Da nach seiner Ansicht ein Entwurf und Motive, welche von so
verfehlten Grundfätzen ausgehen, nicht zur Grundlage einer gesetzgeberischen ¬
Vorlage und nicht zu bloser Amendirung, sondern zur Ablehnung ¬
sich eignen, so hat der Unterzeichnete sich im Wesentlichen auf
einen Beitrag zu ihrer staatsrechtlichen, finanziellen und wirthschaftlichen
Erörterung beschränkt und einen großen Theil des technischen Details
unbesprochen gelassen, an dessen sachkundiger Begutachtung von zuständigsten ¬
fachmännischen Seiten wohl ohnehin nicht zu zweifeln sein dürfte.
Stuttgart, Juli 1874.
Moriz Mohl.