Volltext : Rehm, Hermann: ¬Die Bilanzen der Aktiengesellschaften und Gesellschaften m.b.H., Kommanditgesellschaften auf Aktien, eingetragenen Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Hypotheken- und Notenbanken und Handelsgesellschaften überhaupt nach deutschem und österreichischem Handels-, Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht

J.  Schweitzer  Verlag  (Arthur  Sellier)  München
Frankenburger,  Dr.  Heinrich,  Rechtsanwalt  in  München.
Handelsgesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich  mit  Ausnahme  des  See
rechts)  nebst  dem  Einführungsgesetze.  Handausgabe  mit  Erläuterungen  und
ausführlichem  Sachregister.  2.  vollständig  umgearbeitete  Auflage,
(XI,  724  S.)  1902.  In  Ganzleinen  gebd.  Mk.  8.60.
Augsburger  Abendzeitung.  1902.  Nr.  225  vom  16.  8
....  Das  Buch  ist  nun  die  aktuellste  Ausgabe  unserer  Handelsgesetzgebung  und  hat  den  Vorzug, -
  dass  es  in  sorgfältiger,  gründlicher  und  doch  kurzer  Weise  die  gesamte  Literatur  und  Judikatur
bis  in  die  allerjüngste  Zeit  verwertet.
Leo,  Dr.  Martin,  Rechtsanwalt  in  Hamburg.
Seehandelsrecht  (Handelsgesetzbuch;  Buch  IV,  Seehandel,  in  der  Fassung
des  Ges.  v.  10.  Mai  1897  und  des  Abänderungsgesetzes  vom  2  Juni  1902)  nebst
einem  Anhang,  enthaltend  die  Nebengesetze.  Handausgabe  mit  Erläuterungen
und  ausführlichem  Sachregister.  8°.  (X,  417  S.)  1902.  In  Ganzleinen  gend.
Mk.  7.60.
Dr.  A.  C.  im  Hamb.  Fremdenblatt.  1902.  Nr.  179  vom  2.  8.
.  .  ..  Demjenigen  aber,  der  sich  mit  einzelnen  Fragen  eindringender  zu  beschäftigen  wünscht
haben  die  nötigen  Fingerzeige  bisher  gefehlt.  Die  vorliegende  Arbeit  des  in  weiten  Kreisen  beliebten
Verfassers  entspricht  diesen  Bedürfnissen  vollkommen.
Meyer,  K.,  k.  Landgerichtsrat  in  München.
Die
Konkursordnung  für  das  Deutsche  Reich  nebst  den  zugehörigen ¬
  Einführungsgesetzen  und  das  Reichsgesetz,  betr.  die  Anfechtung
von  Rechtshandlungen  eines  Schuldners  ausserhalb  des  Konkursver
fahrens  in  der  Fassung  vom  20.  Mai  1898.  Handausgabe  mit  Erläuterungen,
ausführlichem  Sachregister  und  einem  Anhang.
8°.
(VIII,  459  S.)  In  Ganzleinen -
  gebd.  Mk.  6.—.
Blätter  für  Rechtsanwendung.
.  .  .  .  Das  Werk  soll  der  Praxis  dienen,  für  den  praktischen  Gebrauch  die  erste  Orientierung
bieten.  Alles  dieses  ist  auch  bestgelungen.  Der  Inhalt  des  Buches  ist  wohlgeordnet,  sachlich  sehr
reichhaltig  und  doch  in  knappen  Formen  gehalten,  insbesondere  auch  mit  vielen  Literaturangaben
ausgestattet.
Kahn,  Dr.  Jul.,  Rechtsanwalt  und  Sekretär  der  Handels-  und  Gewerbekammer  für
Oberbayern
Das  Gesetz  zur  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbes
vom  27.  Mai  1896.  Handausgabe  mit  Anmerkungen.  8°.  (IV,  115  S.)  1896.
In  Ganzleinen  gebd.  Mk.  2.40.
Bonschab,  Fr.,  Direktor  der  Bayer.  Landwirtschaftsbank.
Reichsgesetz,  betr.  die  Erwerbs-  und  WirtschaftsDas ¬

genossenschaften,  vom  1.  Mai  1889.  In  der  Fassung  des  gemäss
Art.  13  des  Einführungsgesetzes  zum  Handelsgesetzbuch  vom  10.  Mai  1897
revidierten  Textes.  8°.
(VIII,  134  S.)  1899.  Gebd.  Mk.  3.—
Bonschab,  Fr.
Hypothekenbankgesetz  vom  13.  Juli  1899.  Handausgabe  mit  Erläuterungen
und  ausführlichem  Sachregister.  8°.
(VIII,  69  S.)  1899.  Gebd.  Mk.  1.80.
Bonschab,  Fr.
Gesetz,  betr.  die  gemeinsamen  Rechte  der  Besitzer  von
Schuldverschreibungen.  Handausgabe  mit  Erläuterungen  und  ausführlichem ¬
  Sachregister.  8°.  (XII,  355  S.)  1900.  Gebd.  Mk.  1.
Schweyer,  Dr.  Fr.,  k.  Bezirksamtsassessor.
Bankdepotgeschäfte  in  geschichtlicher,  wirtschaftlicher  und  rechtlicher  Beziehung ¬
  dargestellt.  gr.  8°.  (VI,  171  S.)  1899.  Mk.  3,50.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer